| Heft 4 / 2001: grenzenlos beschränkt MigrantInnenpolitik in BRD und Europa |
| Constanze Oehlrich | |
| "Vorwärts! Und nicht vergessen..." | |
| Zur gegenwärtigen Situation des BAKJ |
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Am 7. Juni 2001 ist der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (AKJ Berlin) aus dem Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) ausgetreten - nicht ohne krasse Vorwürfe zu erheben. Unter anderem hieß es, die vom BAKJ herausgegebene Zeitschrift Forum Recht habe linke Beiträge "zensiert". Außerdem hätten die vom BAKJ entsandten Mitglieder der Redaktion des Grundrechte-Reports "Lügen und Halbwahrheiten" verbreitet. Der vorliegende Beitrag soll zum einen diese Vorwürfe entkräften, zum anderen aber auch einen Blick nach vorne werfen und mögliche Perspektiven der Arbeit im BAKJ darstellen. Der BAKJ Der BAKJ setzt sich für eine Ausbildung ein, die Theorie und Praxis vernetzt, die die sozialen Bezüge des Rechts herausstellt und die eine kritische Reflexion der Rechtswissenschaft fördert. Aufgaben des BAKJ sind, laut Statut, unter anderem Erfahrungsaustausch, gemeinsame inhaltliche Positionsfindung, Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über die Ausrichtung von Kongressen, sowie die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Zweimal im Jahr finden Bundestreffen statt, wobei eines dieser Treffen jeweils einen inhaltlichen, das andere einen organisatorischen Schwerpunkt hat. Auf diesem Bundestreffen werden die Mitglieder des BAKJ-SprecherInnenrates, der Forum-Recht-Redaktion und die aus dem BAKJ stammenden Mitglieder der Redaktion des Grundrechte-Reports gewählt. Forum Recht Forum Recht widmet sich nunmehr seit fast 20 Jahren solchen Themen und Positionen, die in der gängigen juristischen oder rechtspolitischen Diskussion zu kurz kommen. Dem konservativ geprägten herrschenden Diskurs im juristischen Bereich wird so ein Zeitschriftenprojekt entgegengesetzt, in dem kritsche Stimmen zu Wort kommen, die einem progressiven, linken oder alternativen Spektrum zuzurechnen sind. Jeder Beitrag, der vor Redaktionsschluß bei der Forum-Recht-Redaktion eingeht, wird gründlichst diskutiert. Abgelehnt werden zum einen solche Beiträge, die nicht in das Meinungsspektrum des BAKJ passen, zum anderen solche, die unverständlich sind, die nicht stringent oder nicht sachlich argumentieren. Das Meinungsspektrum des BAKJ reicht von der Überzeugung, daß die Menschenrechte, wie dies schon Karl Marx kritisiert hat, lediglich dem Eigentumsschutz dienen, daß dem sich auf sie stützenden bürgerlichen Staat mithin jegliche Legitimationsgrundlage fehle, bis hin zu der an eben diesen Staat gerichteten Forderung nach der konsequenten Umsetzung der Menschenrechte. Die Reibungsflächen innerhalb dieses Meinungsspektrums sind natürlich groß, was sich an der Debatte gezeigt hat, die um das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 11. Januar 2000 zum generellen Ausschluß von Frauen aus der Bundeswehr entflammte. Nach der alten Fassung des Art. 12 Abs. 4 S. 2 GG durften Frauen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten. Dies verstoße jedoch, so der EuGH, gegen die europäische Gleischstellungsrichtlinie (76/201/EWG). Die Forum-Recht-Redakteurin Katharina Ahrendts hat dieses Urteil in ihrem Recht-Kurz-Beitrag für Forum Recht 02/00 (S. 66) und in ihrem Artikel für den Grundrechte-Report 2000 (S. 68) ausdrücklich begrüßt. Der EuGH habe eine der letzten frauendiskriminierenden Berufszugangsbeschränkungen in Deutschland beseitigt. Eines sei allerdings sicher: Durch die Aufnahme von Frauen werde die Bundeswehr kein Stückchen besser, sie werde ihren Charakter als hierarchische, zum Zweck des Tötens von Menschen eingerichtete Zwangsinstitution nicht verlieren. Wolle man Frauen aber nicht instrumentalisieren, so Katharina Ahrendts weiter, schränke diese Tatsache ihren Anspruch auf Gleichbehandlung nicht ein. "Geschlechtergleichheit ist nicht rechtfertigungsbedürftig und gilt auch dort, wo sie Frauen die Möglichkeit einräumt, sich in einer Institution von fragwürdiger Existenzberechtigung zu engagieren." Dies nahmen mehrere Mitglieder unter anderem des AKJ Berlin zum Anlaß, um auf der Präsentationsveranstaltung für den Grundrechte-Report 2000 eine Protestschrift zu verlesen, die darauf hinwies, daß der Artikel von Katharina Ahrendts dem Ziel, Grundrechte zu schützen, entgegenstehe, indem er die Existenz von Armeen akzeptiere und die Einbindung von Menschen in militärische Strukturen zum Grundrecht erkläre. Die Unterdrückung von Frauen werde dazu mißbraucht, Soldat oder Soldatin zu sein als "normalen Beruf" darzustellen, welcher einer "Gleichstellung" nicht verschlossen sein dürfe. Damit bediene sich die Autorin "militaristischer Argumentationsmuster". Diese Protestschrift reichte Greco Koukoulas bei der Forum-Recht-Redaktion ein, mit der Bitte, sie in Heft 02/00 zu veröffentlichen. Der Redaktionsschluß für Heft 02/00 war jedoch zu diesem Zeitpunkt längst verstrichen. Auch die Redaktionssitzung für Heft 02/00 war bereits gelaufen. Zwar gibt es bei Forum Recht einige Rubriken, deren Inhalt erst kurz vor Layoutschluß feststeht und in denen der Text wahrscheinlich noch hätte unterkommen können. Der von der Redaktion gewählte und zwischen den Redaktionssitzungen entscheidungsbefugte Forum-Recht-Vereinsvorstand lehnte den Beitrag jedoch auch inhaltlich ab, weil er Katharina Ahrendts als Militaristin diffamiere. Dies brachte der Forum-Recht-Redaktion den Vorwurf der Zensur ein. Letztendlich wurde der Text im übernächsten Heft zusammen mit einem kommentierenden Zusatz als Leserzuschrift abgedruckt. Stichwort Grundrechte-Report Jahr für Jahr werden Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik von den Verfassungsschutzämtern auf Landes- und Bundesebene als Verfassungsfeindinnen und -feinde diffamiert. Seit 1997 setzen der BAKJ, die Gustav-Heinemann-Initiative, die Humanistische Union und das Komitee für Grundrechte und Demokratie den Verfassungsschutzberichten ein bei Rowohlt erscheinendes Buchprojekt entgegen, in dem die von den staatlichen Organen begangen Grundgesetzverstöße angeprangert werden. Nicht nur letztes, sondern auch dieses Jahr sorgte der Grundrechte-Report (GRR) innerhalb des BAKJ für heiße Diskussionen. Gegen die Stimmen der BAKJ-Mitglieder hatte sich die GRR-Redaktion auf ihrer Sitzung vom 27. September 2000 mehrheitlich dazu entschlossen, Rita Süssmuth um die Präsentation der diesjährigen Ausgabe des "alternativen Verfassungsschutzberichts" zu bitten. Im Falle einer Absage sollte Claudia Roth, damals noch Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, angefragt werden. Das führte innerhalb des BAKJ zu heftigen Auseinandersetzungen. Die Situation spitzte sich zu, als das Komitee für Grundrechte und Demokratie erklärte, es sei von Anfang an gegen eine Präsentation des GRR durch Rita Süssmuth gewesen. Daraufhin behaupteten Mitglieder des AKJ Berlin, daß die vom BAKJ entsandten Mitglieder der GRR-Redaktion entgegen deren Angaben für Rita Süssmuth gestimmt hätten, denn ansonsten hätte Süssmuth ja gemeinsam mit dem Komitee "verhindert" werden können. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie war auf der entscheidenden GRR-Redaktionssitzung jedoch nicht vertreten. Die Vorwürfe des AKJ Berlin erwiesen sich damit als haltlos. Auf der dann folgenden GRR-Redaktionssitzung war die Anfrage an Rita Süssmuth bereits erfolgt. Durchsetzen ließ sich zu diesem Zeitpunkt nur noch die zusätzliche Einladung von Claudia Roth, die jedoch gerade eben Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen geworden war. Trotz ihrer Vorbehalte gegenüber Rita Süssmuth, die als Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl und der Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung beteiligt war, und gegen Claudia Roth, die als Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen für die vielen vom GRR gerügten Verfassungsverstöße der rot-grünen Regierungskoalition politisch mitverantwortlich ist, sah die überwiegende Mehrheit der AKJ-Gruppen, die am 28. und 29. April 2001 auf den BAKJ-Kongreß nach Hamburg gekommen waren, darin keinen Grund für die Beendigung der Mitarbeit im GRR. Zu wichtig erschien ihnen dieses Buchprojekt, das dem Engagement des BAKJ und seinen rechtspolitischen Zielen eine nicht zu unterschätzende Außenwirkung verleiht. Claudia Roth sagte ihre zunächst zugesagte Teilnahme an der Präsentation des GRR aus terminlichen Gründen kurzfristig wieder ab. Kurz danach erhielt sie ein email des AKJ Berlin, in dem ihr bescheinigt wurde, daß sie "nach der BAKJ-Beschlußlage" für den AKJ Berlin bei der Vorstellung des GRR "untragbar" sei. Sie wurde daher darum gebeten, "von der Präsentation des Grundrechte-Reports Abstand zu nehmen". Rita Süssmuth erhielt per Fax ein ähnlich lautendes Schreiben und nahm dies zum Anlaß, ihrerseits abzusagen. Daß Claudia Roth und Rita Süssmuth "nach der BAKJ-Beschlußlage bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports untragbar" seien, sah die überwiegende Mehrheit derjenigen, die sich in der dann über den BAKJ-Verteiler laufenden Debatte beteiligten, anders, war doch in Hamburg gerade der Beschluß gefällt worden, trotz allem an dem Buchprojekt festzuhalten. Das Verhalten des AKJ Berlin wurde daher überwiegend verurteilt. Vereinzelt wurde er sogar dazu aufgefordert, aus dem BAKJ auszutreten, was er dann schließlich auch tat. Und wie geht's nun weiter? Aus dem Streit um den Grundrechte-Report können die im BAKJ Aktiven zwei Konsequenzen ziehen: Sie können für sich zu dem Schluß kommen, daß das im BAKJ vertretene Meinungsspektrum viel zu breit ist, um gemeinsame Aktionen zu starten. Aufgrund dieser Annahme würden sie dem zukünftigen BAKJ wahrscheinlich die Gestalt eines Forums geben, auf dem sich kritische Juristinnen und Juristen treffen und austauschen können. Dies hätte den Vorteil, daß die Breite des im BAKJ vertretenen Meinungsspektrums keine Rolle spielen müßte, da es ja lediglich darum gehen würde, Erfahrungen mit den verschiedenen Aktionsformen weiterzugeben oder rechtspolitische Entwicklungen zu besprechen. Vorzuziehen wäre es jedoch meiner Meinung nach, wenn sich der BAKJ auch in Zukunft unüberhörbar in die rechtspolitische Diskussion einmischen würde. Dazu müßten sich die im BAKJ Aktiven darauf besinnen, daß die Breite des im BAKJ vertretenen Meinungsspektrums gerade eine der Stärken des BAKJ darstellt. In keiner anderen fortschrittlichen Juristinnen- und Juristenorganisationen treffen so viele verschiedene politische Ansätze aufeinander. In keiner anderen können die Aktivistinnen und Aktivisten so viel voneinander lernen. Ein Problem könnte nun darin bestehen, den für das gemeinsame Handeln erforderlichen Grundkonsens herzustellen. Dem läßt sich jedoch zweierlei entgegenhalten: Was die AKJ-Gruppen traditionell verbindet, ist ihre Kritik an diesem Staat. Was sie unterscheidet, sind lediglich die Ansatzpunkte ihrer Kritik. Außerdem muß der erforderliche Konsens vielleicht gar nicht so weit gehen, haben doch die Leute im BAKJ die Möglichkeit, parallel voneinander aktiv zu werden, jede und jeder auf ihre bzw. seine Art, jede und jeder mit den ihr bzw. ihm eigenen Mitteln. Constanze Oehlrich bereitet sich in Berlin auf das erste Staatsexamen vor.
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