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Sammelsurium   Heft 2/2005
mehr Theorie wagen
Ansätze der Rechtskritik

Seite 71
 
 

Das erste Sozialforum in Deutschland

findet vom 21. bis 24. Juli 2005 in Erfurt statt und versteht sich als Teil des Weltsozialforums. In Seminaren, Workshops und Konferenzen soll es unter anderem um folgende Themen gehen: "Arbeitswelt und Menschenwürde", "Globalisierung und die Rolle Deutschlands in der Welt", "Menschenrechte und politische Teilhabe" sowie "Eine lebenswerte Welt - anders leben". Noch sind aber alle, "die sich auf die Suche nach einer gerechten, friedlichen und ökologischen Gesellschaft machen wollen" (Programmtext), auch eingeladen, selbst weitere Themenvorschläge zu machen. Die Möglichkeit dazu und zur Anmeldung bietet www.sozialforum2005.de. Die VeranstalterInnen erwarten mehrere tausend TeilnehmerInnen.

Um die Versammlungsfreiheit

ist es schlecht bestellt. Die Verhinderung von Nazi-Aufmärschen, insbesondere an Gedenkstätten wie dem Holocaust-Mahnmal in Berlin, erscheint selbstverständlich legitim. Wenn dies aber per staatlichem Zwang geschehen soll, sieht mensch sich vor die Wahl zwischen Skylla und Charybdis gestellt. Denn die im März 2005 beschlossenen Verschärfungen von Versammlungsgesetz und Volksverhetzungsparagraph (§ 130 Strafgesetzbuch) sind aus vielen Gründen problematisch:
Ihre Formulierung ist verharmlosend bis zynisch - so ist die Rede von Orten, die "an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern". Sie richten sich nicht gegen nationalsozialistisches Gedankengut, sondern nur - vom gefährdeten Ansehen Deutschlands in der Welt war oft die Rede gewesen - gegen dessen öffentliche Kundgabe. Schon gar nicht berühren sie den Aufwärtstrend von Rassismus und Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft. Sie verdeutlichen vielmehr eine Tendenz, die Max Stadler, der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion (die mit ihrer Ablehnung der Gesetzes-Verschärfungen eine Rückkehr zu bürgerrechtlichen Positionen andeutet) treffend kommentierte: dass der Bundestag sich mehr und mehr daran gewöhnt, in Grundrechte einzugreifen.
Ein- bzw. Übergriffe zu Lasten der Versammlungsfreiheit gab es immer schon vor allem von Seiten der Polizei. In letzter Zeit hat sich die repressive Praxis in vielen Bundesländern verschärft. Vor lauter unverhältnismäßiger Überwachung, Kontrolle und vor allem "Schutz" der TeilnehmerInnen durch "bewegliche Polizeikessel" sei aus der Versammlungsfreiheit vielfach "das Recht, in einem polizeilichen cordon sanitaire einige reichlich sinnlose Nicht-Demonstrationszeit zu verbringen" (Wolf-Dieter Narr) geworden. Betroffen sind nicht zuletzt Linke, zum Beispiel wenn sie gegen Nazi-Aufmärsche demonstrieren.
Dagegen wenden sich BeobachterInnen, die unter anderem das polizeiliche Vorgehen dokumentieren und auf seine Legalität hin überprüfen. Schon mehrfach, zuletzt am 27. November 2004 bei einer Demonstration in Pirna, hat sich dabei der akj an der HU Berlin hervorgetan, der gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie seit 2001 Demobeobachtungen durchführt. Information für (Nachahmungs-)Interessierte gibt es unter www.rewi.hu-berlin.de/stud/akj/projekte oder www.grundrechtekomitee.de. (jpt)

Der BAKJ-Kongress

im Sommersemester 2005 findet vom 20. bis 22. Mai in Berlin statt. Über Themen, Anmeldung und alles weitere könnt Ihr Euch unter www.bakj.de informieren.

Die Justiz im "Dritten Reich"

war Thema eines Symposiums des Forums Justizgeschichte am 11. und 12. März 2005 am Verwaltungsgericht Köln. Die Veranstaltung war gut besucht und hoch interessant, wenn auch sehr männlich dominiert. Es gab Vorträge unter anderem über die Umgestaltung von Rechtsordnungen in Systemwechseln, Berichten aus der Forschung z. B. über das NS-Steuerrecht, das Erbgesundheitsgericht Bonn, oder vermeintlich trockene Themen wie Methoden der Datenverarbeitung bei der Auswertung großer Mengen von Gerichtsakten. Unter www.forum-justizgeschichte.de findet ihr mehr Information zu diesem und anderen Themen. (mh)