| |
Ist es möglich, dass ein Mensch in einem demokratischen Rechtsstaat 2173
Tage in Untersuchungshaft sitzt, ohne dass ein erstinstanzliches Urteil
gefallen ist? Offensichtlich ja, wie die folgende Geschichte zeigt.
Am 2. August 1997 wird ein Mann, nennen wir ihn U, in Untersuchungshaft
genommen. U und seinem Mitangeklagten wird vorsätzliche Anstiftung zur
Brandstiftung mit sechsfacher Todesfolge zur Last gelegt. Die Hauptverhandlung
beginnt am 29. Juli 1999, fast zwei Jahre nach der vorgeworfenen Tat.
Nach einer mehr als zwei Jahre langen Hauptverhandlung mit 120 Verhandlungstagen
werden die beiden Angeklagten wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
mit Todesfolge, sechsfachen Mordes und zweifachen Mordversuchs zu lebenslanger
Haft verurteilt. Seit der Festnahme des U sind inzwischen vier Jahre vergangen.
Nach erfolgreicher Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird das erstinstanzliche
Urteil aufgehoben, wegen eines Verstoßes gegen das Verfahrensrecht. Die
darauf folgenden Gerichtsverhandlungen ziehen sich in die Länge, u.a.
weil U an schweren Depressionen und tief greifender Angstsymptomatik erkrankt.
Mehrere Versuche, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen sowie Haftverschonung
aus gesundheitlichen Gründen zu erreichen, scheitern, denn das Risiko
der Fluchtgefahr scheint zu hoch. Ein endloses Hin und Her vor verschiedenen
Gerichten beginnt, bis der Angeklagte schließlich 2173 Tage in Untersuchungshaft
sitzt, ohne dass ein erstinstanzliches Urteil gefallen ist.
Die Verteidiger des U rügen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine
Verletzung von Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz durch die übermäßig
lange Dauer der Untersuchungshaft. Das BVerfG gibt der Beschwerde statt.
In einem Rechtsstaat könne von Verfassung wegen nicht hingenommen werden,
dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nach 8 Jahren Untersuchungshaft
nicht mehr in den Händen hielten als einen dringenden Tatverdacht.
Dieses Urteil scheint mehr als überfällig. Die Tatsache, dass Menschen
als Folge einer unmenschlichen Rechtspraxis viele Jahre ohne Verurteilung
hinter Gittern sitzen, erscheint mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar
- und ist obendrein eine Verletzung der Menschenrechte: Art. 5 Abs. 4
der Europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt, dass niemand ohne
Gerichtsentscheidung unverhältnismäßig lange in Haft bleiben darf. Gut,
dass das BverfG der unendlichen Untersuchungshaft einen Riegel vorgeschoben
hat. Traurig nur, dass dafür 2173 Tage in Haft nötig waren!
Ulrike Bujak, Hamburg
|
|