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       Der Schutz und die Nutzung biologischer Vielfalt ist eines der zentralen 
        globalen umwelt- und ressourcenpolitischen Themen. Hier wird deutlich, 
        dass es sich bei der Globalisierung weder um einen rein internationalen 
        Prozess handelt, sondern lokale und nationalstaatliche Verhältnisse eine 
        wichtige Rolle spielen. Bei den gegenwärtigen Transformationsprozessen 
        handelt es sich sowohl um einen ökonomischen als auch einen politischen 
        und kulturellen Prozess. Denn: Internationale ökonomische Transaktionen 
        bedürfen der politisch-institutionellen Einbettung. 
        Der Begriff der biologischen Vielfalt ist nicht mit dem Begriff der Artenvielfalt 
        gleichzusetzen, obwohl beides immer wieder synonym gebraucht wird. Neben 
        der Artenvielfalt umfasst der Begriff biologische Vielfalt - synomym wird 
        auch die Bezeichnung Biodiversität verwendet - die genetische Vielfalt 
        sowie die Vielfalt an Habitaten und Ökosystemen. Vor allem die zweite 
        Ebene, jene der genetischen Vielfalt, d.h. der vererbbaren Eigenschaften 
        von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, ist ein wichtiger potentieller 
        "Rohstoff" für Pharma-, Agrar- und Kosmetikunternehmen. Die Biodiversitätsproblematik 
        ist daher politisch hochbrisant: Es geht um die Frage, welchen wirtschaftlichen 
        Wert die biologische und genetische Vielfalt auf der Erde hat. Die interessierten 
        Unternehmen und Forschungsinstitute eignen sich diese genetischen Ressourcen 
        an, häufig mit dem Ziel, sie später zu patentieren, d.h. die Verwertungsrechte 
        zu monopolisieren. Dadurch werden sie in der Regel traditionellen Nutzerinnen 
        und Nutzern entzogen, sie werden gleichsam enteignet. Wenn etwa indigene 
        Völker über Jahrhunderte eine Pflanzensorte mit spezifischen Eigenschaften 
        entwickeln oder eine Heilpflanze nutzen und bestimmte Eigenschaften dieser 
        Pflanzen dann von Firmen in marktfähige Produkte eingekreuzt oder gentechnologisch 
        eingebaut werden und anschließend mit geistigen Eigentumsrechten wie etwa 
        Patenten geschützt werden, dann wird die Leistung der Indigenen nicht 
        honoriert. Noch direkter sind die Auswirkungen, wenn auswärtige Firmen 
        den lokalen Produkten Konkurrenz machen. Der hochwertige thailändische 
        Jasminreis hat einen Exportwert von über 100 Millionen Dollar pro Jahr. 
        Nun gibt es Versuche, eine Sorte an die Anbaubedingungen in den USA anzupassen 
        und dort zu vermarkten, was die lokalen BäuerInnen in Thailand ökonomisch 
        gefährden würde. Außerdem würden sie für ihre lange Züchtungsarbeit keinen 
        Cent sehen. Ein ähnliches, Aufsehen erregendes Beispiel ist der Basmati-Reis 
        aus Indien.1 
        Die nördlichen Regierungen und Patentämter spielen hier meist eine "ihre" 
        Firmen und Forschungsinstitute unterstützende Rolle. Die Frage, wer über 
        biologische Vielfalt und die daraus gewonnenen Lebensmittel und Medikamente 
        verfügt, berührt Fragen der Ernähungssicherung, der Gesundheitsversorgung, 
        des Schutzes von Nutzungsrechten indigener Gruppen sowie Umweltschutzfragen. 
       
      Biodiversität und internationale Politik 
      Die Aneignung der biologischen Vielfalt ist ohne internationale Regelungen 
        nicht möglich ist. Sie setzt Regeln voraus zum einen hinsichtlich des 
        Zugangs zu biologischer Vielfalt und zum anderen in Bezug auf die Absicherung 
        der geistigen Eigentumsrechte im Falle der erfolgreichen Entwicklung und 
        Vermarktung von aus den genetischen Ressourcen entwickelten Waren, z.B. 
        Medikamenten, Saatgut etc. 
        Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Internationale Biodiversitätspolitik 
        ist mehr als die ökonomische Taxierung von genetischen Ressourcen. Umweltschutzaspekte 
        spielen genauso eine Rolle wie die Rechte indigener Völker. Gleichwohl 
        ist zu beobachten, dass die beiden letztgenannten Aspekte vielfach hinter 
        ökonomischen Interessen zurückstecken müssen. Beispielsweise spielt der 
        gerechte Ausgleich zugunsten von indigenen Völkern, die über Jahrhunderte 
        eine Pflanzensorte entwickelt haben, die nun von einem Saatgutunternehmen 
        weiterentwickelt und patentiert wird - eine deutlich untergeordnete Rolle. 
        Und auch Schutzaspekte werden immer stärker mit den Bedürfnissen einer 
        effektiven Aneignung der genetischen Ressourcen in Einklang gebracht. 
        Die Entwicklungen auf diesem Terrain werden v.a. angetrieben von den dominanten 
        Interessen nördlicher Unternehmen und Forschungsinstitute, sich genetische 
        Ressourcen anzueignen und sie im Agrar- und Pharmabereich zu verwerten.2 
         
        Für den Umgang mit biologischen Ressourcen sind mehrere internationale 
        Abkommen von Bedeutung, deren Ansätze und Bestimmungen sich zum Teil unterscheiden. 
        Drei der wichtigsten sind die Biodiversitäts-Konvention (CBD) von 1992, 
        das Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation angesiedelte, verwaltete 
        und weiterverhandelte über handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums 
        (TRIPS-Abkommen) von 1995 sowie der Internationale Vertrag zu pflanzengenetischen 
        Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Saatgut-Vertrag) von 2001.3 
       
      Nach Rio und der WTO-Gründung 
      Die CBD wurde kurz vor dem UN-Gipfel über Umwelt und Entwicklung 1992 
        in Rio de Janeiro verabschiedet und auf diesem Gipfel von über 150 Staaten 
        unterzeichnet. Sie trat 1993 in Kraft und verfolgt drei miteinander verbundene 
        Ziele: den Schutz der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der 
        biologische Ressourcen sowie die gerechte Aufteilung der Gewinne daraus. 
        Die biologische Vielfalt wird nicht mehr wie zuvor als gemeinsames Erbe 
        der Menschheit betrachtet, sondern es wird ein Verfügungsrecht der Nationalstaaten 
        über biologische Ressourcen auf ihrem Territorium geschaffen. Die Konvention 
        verpflichtet aber die Mitgliedsstaaten, die Rechte von indigenen Völkern 
        und traditionellen Gemeinschaften in Bezug auf ihre biologischen Ressourcen 
        und Wissenssysteme zu schützen, und verlangt die gerechte Teilung der 
        Gewinne aus deren Nutzung. 
        Das TRIPS-Abkommen entstammt nicht wie die CBD der Debatte über globalen 
        Umweltschutz, sondern Verhandlungen über den freien Handel: Es wurde 1995 
        in der Uruguay-Runde des internationalen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 
        beschlossen. Das Abkommen dient dem Schutz der geistigen Eigentumsrechte 
        - darunter Urheberrechte, Handelsmarken, Geschäftsgeheimnisse und Patente 
        - und setzt dafür Mindeststandards, die alle WTO-Mitglieder nach einer 
        Übergangsfrist (für die ärmsten Länder 11 Jahre) gewährleisten müssen. 
        Zum Beispiel müssen Patente mindestens 20 Jahre gelten. Der umstrittene 
        Artikel 27 des Abkommens bestimmt, dass jede verwertbare Erfindung von 
        Produkten oder Prozessen patentierbar sein muss; das unterstellt im Prinzip 
        Lebewesen dem Patentrecht. Staaten dürfen medizinische Behandlungsmethoden 
        und Pflanzen oder Tiere, nicht aber Mikroorganismen, von der Patentierbarkeit 
        ausnehmen. Für Pflanzensorten müssen sie einen Patentschutz oder einen 
        anderen wirksamen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums schaffen. 
        Die WTO-Ministerkonferenz in Doha von 2001 hat erlaubt, auch lebenswichtige 
        Medikamente vom Patentschutz auszunehmen. 
      Umstrittene Verträge 
      Der Saatgut-Vertrag von 2001, der an eine Vereinbarung von 1983 anknüpft, 
        wurde im Rahmen der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) 
        geschlossen und zielt auf den Schutz der weltweit wichtigsten Kultursorten 
        und das Recht der Bauern, diese anzubauen und weiter zu züchten. Er unterstellt 
        35 für die Welternährung wichtige Nahrungspflanzen (darunter Reis und 
        Weizen, die meisten Mais- und Bohnensorten sowie Kartoffeln) und 29 Futterpflanzen 
        einem zu schaffenden "multilateralen System" und nimmt sie vom Patentschutz 
        aus. Sie sollen frei ausgetauscht und angebaut werden dürfen. Strittig 
        ist allerdings, ob Teile dieser Pflanzen, etwa Genabschnitte, patentiert 
        werden dürfen. Der Vertrag ist seit Ende 2002 in Kraft. 
        Wie einzelne Bestimmungen der Verträge zu deuten sind, ist umstritten. 
        Deutlich ist aber, dass sie sich zum Teil widersprechen. Nach dem TRIPS-Abkommen 
        werden biologische Ressourcen bzw. das Wissen darum als privates geistiges 
        Eigentum behandelt. Das Abkommen verlangt anders als die CBD weder, dass 
        der Patentinhaber vor Sammlung von biologischen Ressourcen in einem Gebiet 
        die Zustimmung des zuständigen Staates einholt, noch dass der Nutzen mit 
        den ursprünglichen Besitzern geteilt wird. Die Bestimmungen des TRIPS-Abkommens 
        in Bezug auf die Patentierbarkeit biologischer Ressourcen gefährden Belange 
        der armen Länder: Sie unterstellen Medikamente im Prinzip dem Patentrecht, 
        und der Schutz für Pflanzensorten stellt das Recht der Bauern in Frage, 
        eigenes Saatgut ohne Lizenz zu züchten oder einen Teil der Ernte wieder 
        auszusäen. Dies läuft dem Ansatz des Saatgut-Vertrages direkt zuwider. 
        Welcher Vertrag im Konfliktfall Vorrang hat, ist unklar. Das TRIPS-Abkommen 
        ermöglicht in der Praxis als Teil des WTO-Vertrags die schärfsten Sanktionen 
        gegen Verstöße, d.h. Schiedssprüche gegen Mitglieder müssen am ehesten 
        befolgt werden.4 
      Alternativen zum Patentrecht 
      Heftig umstritten ist aber auch, welche Produkte und Verfahren patentierbar 
        sein sollen. Laut TRIPS-Abkommen müssen nur "Erfindungen" patentierbar 
        sein, nicht jedoch Entdeckungen. Dabei bleibt aber unklar, was genau eine 
        Erfindung auszeichnet und von Entdeckungen unterscheidet. So erregte die 
        Patentierung des indischen Neem-Baums durch die US-amerikanische Firma 
        W.R. Grace großes Aufsehen, da die Firma keine Innovation vornahm, sondern 
        den Baum und das jahrhundertealte Wissen um die Wirkungen seiner Teile 
        für sich patentieren ließ.  
        Alternativ zum Patenrecht können die Staaten Erfindungen nach dem TRIPS 
        Abkommen auch durch anderweitige Schutzsysteme geistigen Eigentums aufgrund 
        bestehender Rechtsvorschriften absichern. Aber sie müssen im Sinne des 
        TRIPS-Abkommens effektiv sein. 
        Eine zentrale Frage ist, welche Spielräume das TRIPS-Abkommen auf nationaler 
        Ebene tatsächlich lässt und wie diese am besten ausgenutzt werden können.5 
        Sowohl das Third World Network als auch die Afrikanische Union haben inzwischen 
        Vorschläge für alternative rechtliche Vorschriften zum Schutz geistigen 
        Eigentums vorgelegt, wobei aber noch unklar ist, inwieweit diese auch 
        akzeptiert werden. Dennoch bleibt eine Hauptfrage ungeklärt, ob und inwieweit 
        nämlich solche eigenständigen Rechtssysteme mit dem übergreifenden Verständnis 
        des westlichen Begriffs von geistigem Eigentum kompatibel sind oder sein 
        müssen, und inwieweit sie daher international akzeptiert werden. Die Regierungen 
        der sog. Entwicklungsländer haben Mitte der 1990er Jahre dem TRIPS Abkommen 
        unter politischem Druck, in Unkenntnis der weitreichenden Auswirkungen, 
        aber durchaus auch mit positiven Erwartungen zugestimmt. Heute sind die 
        negativen Auswirkungen klarer und entsprechend formieren sich seit Jahren 
        Kritik und Proteste. Die aktuellen Blockaden innerhalb der Welthandelsorganisation 
        hängen auch an Streitigkeiten um die Zukunft des TRIPS-Abkommens.  
      Demokratische Biodiversitätspolitik 
      Wie das Urteil über den indischen Neem-Baum zeigt, bei dem die Patente 
        des US-amerikanischen Konzerns vom Europäischen Patentamt nachträglich 
        rückgängig gemacht wurden, ist noch keineswegs endgültig geklärt, wie 
        diese Regelungen in Zukunft ausgelegt werden. Seit einigen Jahren wächst 
        die Kritik an den dominanten Aneignungsformen der biologischen Vielfalt. 
        Insbesondere mit dem Begriff der Biopiraterie ist es gelungen, die rechtlich 
        illegale wie auch die illegitime (d.h. legale, aber moralisch aus Sicht 
        der KritikerInnen verwerfliche) Aneignung von genetischen Ressourcen und 
        traditionellem Wissen zum politischen Thema zu machen.6  
        Chancen für eine demokratische Gestaltung ergeben sich auf internationaler 
        Ebene vor allem dort, wo die Widersprüche zwischen Vertragswerken offenkundig 
        geworden sind und ausgenutzt werden können. Denn im Gegensatz zum TRIPS-Abkommen 
        haben in der CBD oder im Saatgut-Vertrag der FAO schwächere Akteure der 
        internationalen Politik - südliche Regierungen, NGOs, indigene Völker 
        und lokale Bauern und Bäuerinnen - wenigstens die Chance, Rechte zugesprochen 
        zu bekommen. So sind in der CBD und der FAO etwa die Rechte indigener 
        Völker und lokaler Gemeinschaften auf ihre Ressourcen und den Umgang damit 
        anerkannt. Hinsichtlich der geistigen Eigentumsrechte ist jedoch zweifellos 
        das TRIPS-Abkommen das bestimmende. Dennoch kann über politische Debatten 
        und Druck durchaus erreicht werden, dass internationale Machtverhältnisse 
        zumindest partiell aufgebrochen werden und mehr Transparenz in die politischen 
        Prozesse kommt. Deshalb steht der Widerstand gegen die Patentierung genetischer 
        Ressourcen zu Recht im Zentrum vieler Kampagnen. Denn ein Sachverhalt 
        ist unglaublich wichtig: Das TRIPS-Abkommen ist in vielen Ländern noch 
        nicht umgesetzt. Lokale und nationale Auseinandersetzungen bleiben deshalb 
        ebenso unverzichtbar wie die Politisierung der Probleme. Schließlich wird 
        dadurch deutlich, welche Interessen hinter welchen Vorschlägen stehen. 
        Bei der internationalen Absicherung der geistigen Eigentumsrechte über 
        das TRIPS-Abkommen handelt es sich um ein Kernelement des gegenwärtigen 
        Kapitalismus. Mit Hilfe solcher politisch gesicherten Eigentumsrechte 
        verfügen die Inhabern dieser Rechte über ein bestimmtes Saatgut oder Medikament. 
        Dass dies immer mehr verstanden wird und die sich daraus ergebenden extremen 
        Ungleichheiten deutlich und politisch hinterfragt werden - gerade mit 
        Blick auf das TRIPS-Abkommens und unter dem Begriff der Biopiraterie -, 
        ist ein wichtiges Element in der konzeptionellen und praktischen Kritik 
        an der neoliberalen Globalisierung. 
        Deutlich wird in den letzten Jahren aber auch, dass Politisierungen und 
        Widerstand gegen die unrechtmäßige Aneignung genetischer Ressourcen und 
        des Wissens ihrer Verwendung auf lokaler und nationaler Ebene wichtig 
        und oft auch erfolgreicher sind. Diese Auseinandersetzungen sind jedoch 
        darauf angewiesen, dass die dominanten Inhalte des bestehenden internationalen 
        politischen Rahmens, der die Privatisierung der Natur vorantreibt, geschwächt 
        werden. 
      Ulrich Brand, arbeitet als wissenschaftlicher Assistent 
        am Fachgebiet Globalisierung und Politik der Universität Kassel und ist 
        politisch aktiv in der Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) und 
        im wissenschaftlichen Beirat von Attac. Er arbeitet seit vielen Jahren 
        zu Themen internationaler Umweltpolitik und nachhaltiger Entwicklung. 
      Anmerkungen: 
      1 Vgl. diese und viele andere Beispiele in BUKO-Kampagne 2005.  
        2 Brand 2006.  
        3 Die knappe Skizze der drei Abkommen verdanke ich Bernd Ludermann.  
        4 Vgl. ausführlich Brand/Görg 2003.  
        5 Correa/Musungu 2002. 
        6 Vgl. Ribeiro 2002; BUKO-Kampagne 2005; www.biopiraterie.de.  
      Literatur:  
      Brand, Ulrich, Zwischen Schutz, Rechten und Kommerzialisierung. 
        Die Konvention über biologische Vielfalt im Globalisierungsprozess und 
        Chancen demokratischer Biodiversitätspolitik. Policy-Paper für die Heinrich-Böll-Stiftung 
        zur 8. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt 
        im März 2006 in Curitiba, Brasilien, 2006, www.boell.de/downloads/cbd_cop_8maerz2006.pdf. 
         
        Brand, Ulrich / Görg, Christoph, Postfordistische Naturverhältnisse. 
        Konflikte um genetische Ressourcen und die Internationalisierung des Staates, 
        2003. Erscheint in aktualisierter Version im Jahr 2007 auf Englisch als 
        "Contested Terrains. Conflicts about genetic resources and the internationalisation 
        of the state".  
        BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie, Grüne Beute. Biopiraterie und 
        Widerstand - Argumente, Hintergründe, Aktionen, 2005.  
         Correa, Carlos / Musungu, Sisule F., The WIPO Patent Agenda: The 
        Risks for Developing Countries. South Centre. http://www.southcentre.org/publications/wipopatent/toc.htm, 
        2002. 
        Görg, Christoph, Regulation der Naturverhältnisse. Zu einer kritischen 
        Theorie der ökologischen Krise, 2003.  
        Ribeiro, Silvia, Biopiraterie und geistiges Eigentum. Zur Privatisierung 
        von gemeinschaftlichen Bereichen, in: Görg, Christoph / Brand, Ulrich, 
        Mythen globalen Umweltmanagements. Rio plus 10 und die Sackgassen "nachhaltiger 
        Entwicklung", 2002, 118-136.  
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