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Sonderausgabe
Wozu Jura studieren?

Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung
Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ)
Neue Richtervereinigung (NRV)
Fachausschuss der RichterInnen und StaatsanwältInnen in der ÖTV
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)
BAG Demokratie und Recht von Bündnis ´90 / Die Grünen
 

Initiative zur Reform der JuristInnenausbildung

Die JustizministerInnenkonferenz (JuMiKo) hat die Pläne für die Reform der juristischen Ausbildung bei ihrer Herbstkonferenz am 10.11.1999 konkretisiert. Eine grundlegende Reform der Ausbildung ist nötig - die jetzt vorliegenden Pläne gehen jedoch in die falsche Richtung!
Die Reformvorschläge der JuMiKo orientieren sich ausschließlich an den tradierten Inhalten der juristischen Ausbildung und sehen drastische Einschnitte in das Grundrecht der Ausbildungs- und Berufsfreiheit sowie in die Ausbildungsfinanzierung der Studierenden vor.
Dringend notwendig ist unserer Ansicht nach ein offener Diskurs über das Leitbild der neuen JuristInnenausbildung, da hieraus die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an eine Reform resultieren. Die rechtswissenschaftliche Ausbildung muß verstärkt die Rolle des Rechts in gesellschaftlichen Prozessen thematisieren, um sich der Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte bewußt zu werden.
Deshalb befürworten wir eine Theorie-Praxis-Integration, die Berufsroutinen anhand rechts- und sozialwissenschaftlicher Theorien kritisch reflektiert und eine interdisziplinäre wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Jurisprudenz ermöglicht. Ein zwölfmonatiger Praxisblock gegen Ende der Ausbildung reicht dafür nicht aus. Stattdessen ist eine enge Verzahnung von Praxis und Studium in allen Ausbildungsphasen nötig.
Anstelle der Vermittlung von Detailwissen im Grundstudium müssen zukünftig die Strukturkenntnisse und Methoden der Rechtswissenschaft in den Vordergrund gestellt werden. Den hierdurch universell einarbeitungsfähigen Studierenden sind darüber hinaus weitreichende Wahl- und Spezialisierungsmöglichkeiten während der Ausbildung zu ermöglichen.
Der Ausbildungsabschluss muß weiterhin den Zugang zu allen juristischen Berufen gewährleisten. Die vorgesehene Berufseinarbeitungsphase in der Anwaltschaft birgt die Gefahr, daß die Entscheidung über den Zugang zum Beruf in private Hände gelegt und die Möglichkeit der Berufsausübung von den - wie auch immer begründeten - Entscheidungen etablierter AnwältInnen kontrolliert wird.
Damit würde die Entscheidung darüber, wer in diesem Lande zur juristischen Vertretung der Menschen befugt sein soll, letztendlich von den Standesinteressen der Anwaltschaft abhängen. Unserer Ansicht nach sollte die Ausbildung durch eine konsequente Theorie-Praxis-Verzahnung die Qualität anwaltlicher Beratung sicherstellen.
Die vorliegenden Reformpläne der JuMiKo führen zu einer sozialen Vorselektion der Studierenden. Solange nicht allen Studierenden im Rahmen einer umfassenden Reform der Ausbildungsfinanzierung eine ausreichende Grundsicherung zugute kommt, sind die freiwerdenden Mittel aus dem Referendariat zuerst für die Ausbildungsfinanzierung während der Praxisphasen einzusetzen. Anderenfalls werden diejenigen, die nicht durch eine private Studienfinanzierung abgesichert sind, von der juristischen Ausbildung sozial ausgeschlossen.
Diesen sozialen Aspekten ist auch bei der Konzeption studienbegleitender Leistungskontrollen Rechnung zu tragen. Anstatt eine repressive obligatorische Zwischenprüfung im vierten Semester sowie weitere Exmatrikulationsmöglichkeiten in den folgenden Semestern einzuführen, sollte den Studierenden die Möglichkeit zu einem ausbildungsbegleitenden freiwilligen Zwischenabschluss gegeben werden.
Eine bessere Betreuung der Studierenden durch die Erhöhung des Angebots an Lehrveranstaltungsstunden pro Studienplatz (sogenannter Curricular-Normwert) ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie muß allerdings durch die Aufstockung der Lehrkapazitäten und nicht - wie vorgesehen - durch den Abbau jedes dritten Studienplatzes verwirklicht werden.

Bitte unterstützen Sie diesen Aufruf! Zurücksenden an:
Neue Richtervereinigung (NRV)
c/o Jürgen Rudolph, Brautrockstr. 21, 56859 Bullay/ Mosel
Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ)
c/o Bela Rogalla, Bilser Str. 27, 22297 Hamburg

Ich unterstütze den Aufruf zur Reform der juristischen Ausbildung!

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