ÿþ<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/html4/loose.dtd"> <HTML> <HEAD> <TITLE>Forum Recht</TITLE> <meta name="description" content="Forum Recht - Das rechtspolitische Magazin für Uni und soziale Bewegungen. 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Ende 2005 veröffentlichte die  Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt in Deutschland (KOP) einen Bericht, der auf ähnlich erschreckende Fälle hinwies. Im Folgenden dokumentieren wir aktuelle Fälle, die seit diesen Veröffentlichungen bekannt wurden oder die sich seit ihrer ersten Veröffentlichung juristisch fortentwickelt haben.<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <h2>Bis zum Hirntod fixiert</h2> Am 16. November 2004 nahm die Polizei in Bonn einen betrunkenen Mann in Gewahrsam, der in einem Call-Shop randaliert haben soll. In der Zelle sollte ihm eine Blutprobe entnommen werden, was sich wegen seines Widerstandes jedoch als schwierig erwies. Um ihn zu  fixieren , wurden seine Arme und Beine an seitlich angebrachte Wandanker gebunden. Zusätzlich zu dieser  Verankerung stützte ein Beamter ein Knie auf den Rücken während ein anderer sein Knie derart auf einen Oberarm des Mannes drückte, dass dessen Gesicht regelrecht in die Matte gepresst wurde. In dieser Position wurde der 30-jährige Italiener etwa 20 Minuten lang gehalten, bis die Blutabnahme gelang. <br> Obwohl ein anwesender Arzt ihn für gewahrsamsunfähig befand, ließen die Polizisten den stark röchelnden Mann noch weitere 30 Minuten in der Zelle liegen, bis ein Krankenwagen kam. Ein Arzt diagnostizierte einen Herzstillstand und reanimierte. Der Italiener war jedoch bereits ins Koma gefallen, aus dem er den Ärzt/inen zufolge nie wieder aufwachen wird. Ein medizinisches Gutachten bestätigte, dass der Atem- und Herzstillstand eindeutig deswegen hervorgerufen wurde, weil die Beamten dem alkoholisierten Mann die Luft abschnürten, als sie sich auf ihn knieten und sein Gesicht auf die Matte drückten. <br> Diese Aussage veranlasste die Staatsanwaltschaft, im November 2005 Klage wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu erheben. Der Atem- und Herzstillstand sei eine typische Folge, wie sie in einem warnenden Merkblatt des Innenministeriums zum  plötzlichen Tod bei Festnahmen und Transporten aus dem Jahr 1999 beschrieben wird. Dieses Merkblatt wollen die Angeklagten jedoch nie erhalten haben, was laut Staatsanwaltschaft bei PolizistInnen im Gewahrsamsdienst äußerst unwahrscheinlich ist. Später stellte sich noch heraus, dass die in der Zelle angebrachten Wandanker längst hätten abmontiert sein müssen. Jemand hatte jedoch die Bauzeichnungen der Zelle handschriftlich abgeändert und die Wandanker wieder angebracht. Einer der beteiligten Polizisten war dafür verantwortlich. Das Urteil der dritten Bonner Strafkammer am 7. Juni 2006 lautete: Bewährungsstrafen zwischen sechs und neun Monaten wegen fahrlässiger Körperverletzung.<br>&nbsp;<br> <i>Quellen: www.wdr.de/themen/panorama/8/polizei_bonn/050131.html (Stand: 10.12.2005); General-Anzeiger-Bonn vom 24.11.2005; Frankfurter Rundschau vom 24.11.05; www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=218315 (Stand: 10.12.06).</i><br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <h2>Kind als Druckmittel eingesetzt</h2> Am 6. März 2006 erschienen drei Polizisten in einer Kindertagesstätte in Dresden und verlangten ein dreijähriges Kind heraus, um es, wie sich später herausstellte, als Druckmittel zur Ergreifung der Mutter zu missbrauchen . Der dreijährige Angolaner sollte mit seiner Mutter abgeschoben werden, die Mutter habe jedoch den Abschiebungsbescheid ignoriert. Die Erzieher/innen weigerten sich zunächst, das Kind herauszugeben, schickten aber, nachdem weitere Verstärkung der Polizei antraf, das Kind mit einer Vertrauensperson mit zum Kinder- und Jugendnotdienst. Vier Stunden später wurde der kleine Angolaner mit der Bemerkung  Der hat jetzt Hunger in die Kita zurückgebracht. Übereinstimmend sprachen die Grünen in Sachsen, die Dresdner Ausländerbeauftragte Marita Schieferdecker-Adolph und die Hilfsorganisation Pro Asyl von einer  Geiselhaft . Die Menschenwürde sei ein unantastbares Gut und bestimme jedes polizeiliche Handeln, bekräftigte hingegen die sächsische Ausländerbeauftragte Friederike de Haas (CDU). Die Dresdener Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen vier Polizisten und ihre Vorgesetzten eingeleitet. Ihnen wird Freiheitsberaubung, Entziehung Minderjähriger, Nötigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. <br>&nbsp;<br> <i>Quellen: Telepolis vom 19.03.06, www.telepolis.de/r4/artikel/22/22281/1.html (Stand: 10.12.06); Die Tageszeitung vom 20.03.06, S. 7; Frankfurter Rundschau vom 24.03.06.</i><br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <h2>15.000 für einen Angehörigen</h2> Im Fall Stephan Neisius vom Mai 2002 kam es zu einem Schmerzensgeldprozess. Stephan Neisius erlag zwei Wochen nach einer gewaltsamen Festnahme durch Kölner Polizisten seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus. Aufgrund zweier Aussagen von anderen Polizeibeamten, die den Vorfall beobachtet hatten, kam es zur Anklage. Das Kölner Landgericht verurteilte daraufhin sechs Polizeibeamte wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zu Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten  die gesetzliche Mindeststrafe liegt eigentlich bei drei Jahren. Anfang 2006 fand dann der Schmerzensgeldprozess statt. Die Angehörigen des Opfers verlangten vom Land Nordrhein-Westfalen 25.000 ¬ . Das Land zahlte 10.000 ¬ . Der Verteidiger der Angehörigen ließ sich nicht auf einen Vergleich über 15.000 ¬ ein, woraufhin das Landgericht am 7. März das Land NRW zur Zahlung von weiteren 5.000 ¬ verurteilte.<br>&nbsp;<br> <i>Quellen: Die Tageszeitung vom 18.01.06; Frankfurter Rundschau vom 08.03.06.</i><br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <h2>Fünf gegen einen, auch vor Gericht</h2> Zu einem Urteil kam es auch in einem Fall, in dem Polizisten gemeinschaftlich einen Demonstranten verprügelten. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2002 am Rande einer Demonstration anlässlich des Besuchs von US-Präsident George W. Bush in Berlin. Der zierliche Khaled M. platzierte sich mit einer Palästinenserfahne am Straßenrand zur Wegstrecke des amerikanischen Präsidenten, als plötzlich Polizisten auf Motorrädern und in Mannschaftswagen heranfuhren, ihm die Fahne aus der Hand rissen und ihn zu fünft schlugen und traten. Auch als Khaled M. am Boden lag, hörten sie nicht auf. Das Opfer erlitt einen mehrfachen Armbruch und war noch lange Zeit traumatisiert. <br> Obwohl Khaled M. umgehend Strafanzeige erstattete, vergingen zwei Jahre bis die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt erhob. Weitere eineinhalb Jahre vergingen, bis Anfang 2006 der Prozess begann. Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig. Viele Zeug/innen mussten gehört werden, die sich aber nur noch schlecht an die Tat erinnern konnten. Es widersprachen sich die Aussagen einiger Passant/innen, die behaupteten, dass Khaled M. bei der Wegnahme der Fahne keinerlei Widerstand geleistet habe, mit denen einzelner Kollegen der beklagten Polizisten, die behaupteten, Khaled M. habe wild um sich geschlagen. Aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen sprach das Gericht am Ende alle Angeklagten frei.<br>&nbsp;<br> <i>Quellen: Berliner Zeitung vom 28.01.06; Die Tageszeitung vom 11.01.06.</i><br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <h2>Schwarzes Schaf</h2> Am 26. Oktober 2005 fand in Berlin eine Gegendemonstration zum großen Zapfenstreich der Bundeswehr statt. Dabei kam es zu Rangeleien zwischen Demonstrierenden und der Polizei. Kameraleute und Fotograf/innen dokumentierten, wie ein Zivilpolizist plötzlich aus der Menge sprang und völlig willkürlich mit seinem Schlagstock auf Demonstrierende einschlug. Dabei wurden etwa fünf Demonstrant/innen verletzt. Ein Sanitäter gab an, dass einem Opfer beide Beine gebrochen wurden. Andere behelmte Polizist/innen sollen ihrem Kollegen beim Prügeln tatenlos zugesehen haben. Der prügelnde Polizist hat vorher angeblich einen Tritt in den Hoden bekommen. Die Opfer seiner Schläge sollen jedoch keinerlei Gewalt angewandt haben. Andere Polizist/innen kritisierten später sein Verhalten mit der Begründung, er habe einem besonders geschulten Mobilen Einsatzkommando angehört und bei diesem dürfe man erwarten, dass die Hemmschwelle höher liege. Der Täter selbst wurde in den Innendienst versetzt. Gegen ihn sowie die tatenlos zusehenden Polizist/innen wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, dessen Ausgang noch nicht bekannt ist.<br>&nbsp;<br> <i>Quellen: Berliner Zeitung vom 22.11.05 und vom 28.11.05; Berliner Morgenpost vom 29.10.05; Der Tagesspiegel vom 29.10.05.</i><br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <h2>Pfefferspray rein, Zelltür zu!</h2> Am 9. Oktober 2005 wurden drei Polizisten auf einen PKW aufmerksam, der auf dem Verzögerungsstreifen einer Berliner Autobahn stand. Die Beamten fuhren daraufhin gemeinsam mit dem PKW von der Autobahn ab, um den Wagen zu überprüfen. Dabei warfen die Insassen des PKW angeblich ein Nummernschild aus dem Fenster. Die Polizisten nahmen die drei Litauer aus dem Auto anschließend fest. Da einer von ihnen einen Gipsverband trug und für ihn die Handfesseln nicht geeignet waren, wurde er während der Festnahme der anderen zwei an die Abschleppöse des Polizeiwagens gebunden. Um ihm Angst einzujagen, startete einer der Polizisten den Motor des Wagens, ließ ihn mehrmals aufheulen und machte ruckartige Anfahrbewegungen.<br> In der Wache soll dieser Polizist gemeinsam mit zwei Kollegen den drei Litauern Pfefferspray in die Zelle gesprüht und anschließend das Licht und die Lüftung ausgeschaltet haben. Dies wurde von einer aufmerksamen Polizistin beobachtet und zur Anzeige gebracht. Die Opfer hatten stark gerötete Augen und erlitten Atemwegsreizungen. Das LKA ermittelt wegen Körperverletzung im Amt. Über den Ausgang der Ermittlungen ist noch nichts bekannt.<br>&nbsp;<br> <i>Quellen: www.meinberlin.de/nachrichten_und_aktuelles/24041.html (Stand: 10.12.06); Berliner Zeitung vom 25.02.06.</i><br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <h2>Herzinfarkt in Abschiebehaft</h2> Im Mai 2005 klagte Abdehamid D., ein 27-jähriger Insasse eines Berliner Abschiebegefängnisses, über massive Bauchschmerzen. Seine Mithäftlinge fingen daraufhin an, durch Rufe und Schläge gegen die Tür das Wachpersonal auf den Kranken aufmerksam zu machen. Dieses soll zunächst gelacht haben und verächtlich  Ihr seid doch alle krank entgegnet haben. Die Mithäftlinge hörten jedoch nicht auf Krach zu schlagen, so dass schließlich doch ein Sanitäter kam. Dieser sagte dem Algerier, er müsse auf Grund der Hitze mehr Wasser trinken. Eine Ärztin sei am Wochenende nicht im Dienst. Nachdem die Schmerzen jedoch immer noch nicht nachließen und die Mithäftlinge weiterhin protestierten, wurde der Algerier in ein Sanitätszelt gebracht. Dort stellte man keine Auffälligkeiten fest, gab ihm eine Tablette und brachte ihn zurück in die Station. Erst als das Gesicht des Algeriers blau anlief und die anderen Insassen schrieen und damit drohten, für ernsthafte Probleme zu sorgen, wurde der Algerier mit einem Polizeitransporter in ein Krankenhaus gebracht. Inzwischen waren etwa 4 Stunden vergangen. Dort stellten Mediziner/innen einen akuten Herzinfarkt fest und führten eine zweistündige Herzkatheterbehandlung durch. Ein Arzt soll gesagt haben, dass Abdehamid D. nur mit großem Glück überlebt habe. Gegen das Wachpersonal, das der Polizei unterstellt ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen eingeleitet. Das Verfahren wurde jedoch am 16. Juni wieder eingestellt. Schon im Jahr 2001 musste ein 27-jähriger Albaner in demselben Abschiebegefängnis nach einem Herzinfarkt 12 Stunden lang auf eine ärztliche Behandlung warten.<br>&nbsp;<br> <i>Quellen: Die Tageszeitung vom 02.06.05, Berlin lokal; Berliner Zeitung vom 01.06.05.</i><br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> <!-- BIS HIERHER DEN JEWEILIGEN SEITENINHALT EINFÜGEN --> </div> </TD> <TD width="74">&nbsp;</TD> </TR> <TR> <TD>&nbsp;</TD> <TD>&nbsp;</TD> <TD> &nbsp;<br>&nbsp;<br><p class="textinbox" style="margin-left:26px;">Besucht auch unsere Partnerseite</p> <a href="http://www.linksnet.de/"><img src="layout/linksnet_02_468x60.gif" border="0" width="468" height="60" align="left" style="margin-left:26px;"></a> &nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> </TD> <TD>&nbsp;</TD> </TR> </TABLE> </BODY> </HTML>