ÿþ<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/html4/loose.dtd"> <HTML> <HEAD> <TITLE>Forum Recht</TITLE> <meta name="description" content="Forum Recht - Das rechtspolitische Magazin für Uni und soziale Bewegungen. 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Das Gericht gab drei Eilanträgen von Studierenden statt, die auf Grundlage des neuen Gesetzes zum Wintersemester 2006/2007 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro zahlen sollten (Az.: 6 V 1583/06, 6V 1586/06, 6V 1588/06). Das Gesetz sah diese Gebühr ab dem dritten Semester für Studierende mit Wohnsitz außerhalb des Stadtstaates vor. Bremer Studierende wären hingegen bis zum 14. Semester befreit gewesen. Von der  Landeskinder-Regelung wären Tausende Pendler aus dem Bremer Umland betroffen gewesen.<br> Das Verwaltungsgericht folgte dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2005. Grundsätzlich bestünden keine Bedenken gegen die Einführung von Studiengebühren. Mit dem Gesetz verfolge der Gesetzgeber zwei durch legitime Gemeinwohlanliegen gerechtfertigte Ziele: Die Studierenden sollen dazu angehalten werden, zügig und effizient zu studieren sowie einen zumutbaren finanziellen Beitrag zur Erhaltung der Lehr- und Studienqualität an den bremischen Hochschulen leisten. Gebührenrechtlich sei aber willkürlich, dass Studierende allein wegen ihres Wohnsitzes Studiengebühren zahlen müssten, was keinen Bezug zur Inanspruchnahme bremischer Hochschulen habe. In der Gewährung unterschiedlich hoher Studienguthaben liege eine Ungleichbehandlung, die nicht durch sachgerechte Erwägungen gerechtfertigt sei.<br> Das Gericht befand das Gesetz als finanzielles Druckmittel um auswärtige Studierende zum Wohnsitzwechsel zu zwingen und dem Land so Vorteile im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zu verschaffen. Die Unterscheidung sei kein Kriterium, um die unterschiedlichen Gebühren zu rechtfertigen, weil die Gelder des Länderfinanzausgleichs in den Landeshaushalt fließen und nicht wie die Studiengebühren direkt der Universität zustehen. Ein Antragsteller bemerkte zutreffend, dass die Bremer Hochschulen von auswärtigen Studierenden nicht stärker in Anspruch genommen werden als von einheimischen Studierenden.<br> Die Eilentscheidungen wurden im Hauptverfahren bestätigt und damit auch die Bedenken des Innensenators, der den Gesetzesentwurf bereits bei der internen Stellungnahme als  nicht verfassungskonform bezeichnete. Die SPD/CDU-Koalition beschloss die  Landeskinder-Regelung trotzdem, weil sie einen Studierendenzustrom befürchtete, nachdem das benachbarte Niedersachsen ab diesem Wintersemester Studiengebühren erhebt. Denkbare Folge des Urteils ist, dass Bremen nun umfassende Studiengebühren einführt. Als in Hamburg ein ähnliches Gesetz scheiterte, wurden umgehend Studiengebühren für alle eingeführt. Ob es in Bremen auch so kommt, ist noch unklar. Klarheit wird wohl die Wahl im Frühjahr 2007 bringen.<br> <h4>Jan Christopher Kalbhenn, Osnabrück</h4> <!-- BIS HIERHER DEN JEWEILIGEN SEITENINHALT EINFÜGEN --> </div> </TD> <TD width="74">&nbsp;</TD> </TR> <TR> <TD>&nbsp;</TD> <TD>&nbsp;</TD> <TD> &nbsp;<br>&nbsp;<br><p class="textinbox" style="margin-left:26px;">Besucht auch unsere Partnerseite</p> <a href="http://www.linksnet.de/"><img src="layout/linksnet_02_468x60.gif" border="0" width="468" height="60" align="left" style="margin-left:26px;"></a> &nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> </TD> <TD>&nbsp;</TD> </TR> </TABLE> </BODY> </HTML>