ÿþ<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/html4/loose.dtd"> <HTML> <HEAD> <TITLE>Forum Recht</TITLE> <meta name="description" content="Forum Recht - Das rechtspolitische Magazin für Uni und soziale Bewegungen. 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Euro eingestellt (Aktenzeichen 10 KLs 2/06).<br> Diese Einstellung ermöglicht die Strafprozessordnung (StPO) nach § 153a. Ursprüngliches Ziel dieser Norm war es im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität die Justiz zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen. Inzwischen jedoch hat sich ihre Anwendung zu einer Art modernen Ablasshandels entwickelt. Je komplexer die Verfahren sind, desto bereitwilliger stellen Gerichte gegen (Geld-)Auflagen die Verfahren ein und entledigen sich somit auf bequeme Art einer Urteilsfindung.<br> Neuester Tiefpunkt dieses Ablasshandels ist die Einstellung des Mannesmann-Prozesses. Denn es sind  wie auch schon im Falle Helmut Kohls  die Voraussetzungen des §153a StPO nicht eingehalten worden. Voraussetzung ist nämlich nicht bloß die Zustimmung aller Beteiligten, sondern darüber hinaus darf die Schwere der Schuld nicht entgegenstehen und müssen die Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen. Mag die Schuld angesichts der komplexen und ungeklärten Rechtslage noch einigermaßen gering sein, so ist es verfehlt von einer Beseitigung des öffentlichen Interesses auszugehen.<br> Dies liegt nicht allein im  Promi-Status der Angeklagten begründet. Denn natürlich bedeutet diese Voraussetzung nicht, dass jede Bagatelle eines  Promis nicht eingestellt werden kann, bloß weil irgendeine Gazette darüber berichtet und sich die voyeuristische Öffentlichkeit an den Fehlgriffen anderer befriedigt. Vielmehr kommt es normativ darauf an, ob durch die Einstellung das Vertrauen der Bevölkerung in die Geltung der Rechtsordnung erschüttert wird. Entscheidend ist hier, dass die veruntreute Summe außerordentlich hoch ist, die mediale Auseinandersetzung mit dem Verfahren und seinen Umständen tiefgehend und außerordentlich hoch war und der Eindruck entsteht, dass sich die Angeklagten trotz gezeigter Uneinsichtigkeit freikaufen können. Somit wird die Akzeptanz in die Justiz und die Gleichheit der Rechtsordnung nachhaltig erschüttert. Damit kann das öffentliche Interesse nicht beseitigt werden. Die Einstellung hätte nicht erfolgen dürfen.<br> Unterdessen könnte der Einstellungsbeschluss ein juristisches Nachspiel haben. Bereits eine Woche nach der Urteilsverkündung gingen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen ein. Den am Verfahren beteiligten Richtern wird strafbare Rechtsbeugung, den Staatsanwälten Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.<br> <h4>Thomas Schwabenbauer, München</h4> <!-- BIS HIERHER DEN JEWEILIGEN SEITENINHALT EINFÜGEN --> </div> </TD> <TD width="74">&nbsp;</TD> </TR> <TR> <TD>&nbsp;</TD> <TD>&nbsp;</TD> <TD> &nbsp;<br>&nbsp;<br><p class="textinbox" style="margin-left:26px;">Besucht auch unsere Partnerseite</p> <a href="http://www.linksnet.de/"><img src="layout/linksnet_02_468x60.gif" border="0" width="468" height="60" align="left" style="margin-left:26px;"></a> &nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br> </TD> <TD>&nbsp;</TD> </TR> </TABLE> </BODY> </HTML>