Heft 3 / 2002:
Auf eigenes Risiko
Folgen der Privatisierung
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Prüfungsgebühren für RechtsreferendarInnen rechtswidrig
 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16. April 2002 die Erhebung von Prüfungsgebühren für RechtsreferendarInnen im Beamtenverhältnis für rechtswidrig erklärt.
Ein Referendar hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht gegen die Erhebung der 1.000 DM (inzwischen 511 €) Prüfungsgebühren für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung Klage erhoben. Diese wurde als unbegründet abgewiesen, worauf sich der Kläger nun mit Erfolg an das OVG wandte. Das Land Berlin hat allerdings Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
In seiner Begründung erklärte das OVG, dass die landesrechtliche Erhebung von Prüfungsgebühren mit dem bundesrechtlichen Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Ausbildung unvereinbar sei, wenn es sich um BeamtInnen auf Widerruf handele. Da RechtsreferendarInnen in Berlin diesen Status einnähmen, hätten sie während des Vorbereitungsdienstes einen Anspruch auf unentgeltliche Ausbildung. Dies schließe die Kostenfreiheit der Prüfung ein. Mit der Prüfungsgebühr führten die ReferendarInnen aber einen Teil ihrer Besoldung wieder dem Landeshaushalt zu - obwohl die Anwärterbezüge auch für die Prüfungszeit gewährt würden und in diesem Zeitraum dem Bestreiten des Lebensunterhalts dienen sollten.
Das heißt: Solange Berlin die Form des Beamtenverhältnisses auf Widerruf beibehält, können keine Prüfungsgebühren verlangt werden. Es bleibt demnach nur zu hoffen, dass Berlin nicht aufgrund seiner desolaten wirtschaftlichen Lage dem Weg anderer Bundesländer folgt und Landesausgaben auf Kosten von RechtsreferendarInnen einspart, indem es ReferendarInnen nur noch als Angestellte einstellt. Die für die aktuelle Entscheidung maßgeblichen Gründe würden dann nicht mehr greifen, womit Prüfungsgebühren wahrscheinlich rechtmäßig wären.

Astrid Kalkbrenner, Berlin.

Urteil im Internet:

http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/OVG/4b14_99.html.