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       Das Urteil kam nicht überraschend: Am 12. Nov. wurde der enttarnte V-Mann 
        des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Toni S., vom Landgericht Berlin 
        wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung von Nazi-Symbolen 
        zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 
        Der 28-Jährige war an Produktion und Vertrieb der rechtsextremen CD "Noten 
        des Hasses", auf der u.a. zum Mord an Prominenten wie Rita Süssmuth, Michel 
        Friedman und Alfred Biolek aufgerufen wird, beteiligt.  
        Toni S. galt seit Jahren über die lokale rechte Szene hinaus als Lieferant 
        indizierter Nazi-Musik und war zudem Kontaktperson für die neonazistische 
        Wanderjugend Gibor, eine Nachfolgegruppierung der verbotenen Wiking Jugend. 
         
        Für Aufregung sorgte das Gericht dadurch, dass es den Potsdamer Verfassungsschutz 
        rügte. Es begründete sein mildes Urteil damit, dass sich S. in seinem 
        Vorgehen durch den Verfassungsschutz geschützt und gedeckt gefühlt habe 
        und Straftaten mit dessen Wissen und Duldung habe begehen können. 
        Erst nach Zusicherungen seines V-Mann-Führers habe er ein illegales Lager 
        mit rechten CDs erheblich ausgebaut. Er sei von dem V-Mann-Führer, gegen 
        den in Cottbus ein Verfahren läuft, vor Durchsuchungen der Polizei gewarnt 
        worden und bekam auch einen "sauberen Computer".  
        "Der Verfassungsschutz war nicht berechtigt, Straftaten zu erlauben, auch 
        nicht für integere Fernziele", sagte Vorsitzende Richter. Außerdem seien 
        diese Ziele nicht erkennbar gewesen. Der Verfassungsschutz hätte die CD 
        stoppen müssen, nachdem er von Toni S. über Konten und Vertriebswege informiert 
        worden war. 
        Daher forderte er die Aufklärung der Aktivitäten des Verfassungsschutzes 
        durch eine Parlamentarische Kontrollkommission.  
      Das brandenburgische Innenministerium wies jede Kritik zurück und bezeichnete 
        das Urteil als "konsequent", da S. klare Anweisungen missachtet und sich 
        durch eigenmächtige Aktionen strafbar gemacht habe. Dabei blieb offen, 
        wie sich das Innenministerium die Strafmilderung des "konsequenten" Urteils 
        erklärt.  
        Bis zum Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde der V-Mann-Führer 
        aus dem "operativen Dienst" entfernt.  
        Fraglich bleibt, inwiefern die Parlamentarische Kontrollkommission tatsächlich 
        zur Aufarbeitung beitragen wird. Die SPD- und CDU- geführte Kommission 
        hat bisher jede Kritik an Brandenburgs Verfassungsschutzchef zurückgewiesen. 
        Nur aus den Reihen der PDS wird bislang vergeblich die vollständige Akteneinsicht 
        gefordert. 
        Einmal mehr bestätigt sich, dass Nazis mit Hilfe staatlicher Behörden 
        ungestört agieren und die Beteiligten von allen Seiten unbehelligt bleiben... 
      Beate Metz, Tessa Fuhrhop, Berlin  
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