| Tillmann Löhr |  
       
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| Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei | Heft 
      1/2003 Szenen einer Ehe Zum Verhältnis von Recht und Macht Seite 30  | 
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       Das türkische Parlament hat im Sommer ein Reformpaket verabschiedet, 
        das die Menschenrechtssituation im Land verbessern soll. Wesentliche Änderungen 
        sind die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Einführung von Minderheitenrechten 
        für KurdInnen. Die geänderte Rechtslage dürfte vor allem für politische Flüchtlinge 
        aus der Türkei bedeutend sein. Hier ergibt sich die paradoxe Situation, 
        dass ausgerechnet der unbedingt notwendige Schritt, der in der Abschaffung 
        der Todesstrafe zu sehen ist, für in Deutschland lebende Flüchtlinge fatale 
        Folgen haben könnte. Anerkannt politisch Verfolgten, die eine Straftat 
        begangen haben, abgelehnten AsylbewerberInnen sowie Mitgliedern der PKK 
        und anderer in der Türkei verbotener linker Gruppen drohte bislang oft 
        die Todesstrafe, was ihre Abschiebung verhinderte. Also ist nun eine verstärkte 
        Abschiebung dieser Flüchtlingsgruppe zu befürchten. Das wird für viele 
        Betroffene Folter bedeuten. Denn insbesondere in den Gefängnissen und 
        Polizeistationen im Südosten wird nach wie vor gefoltert. Einen Schutz 
        vor Abschiebungen aus Deutschland bietet das aber nicht.  Tillmann Löhr, Göttingen  |