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Politische Justiz   Heft 4/2005
It's the equality, stupid!
Mit Recht gegen Diskriminierung

Seite 142
 
 

Fantasie zur Waffen-SS

--> Neonazis. Die Zahl der registrierten rechten Straftaten ist im ersten Halbjahr 2005 bundesweit erneut drastisch gestiegen, wie der Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfragen der PDS-Bundestagsabgeordneten Petra Pau zu entnehmen ist. Der enorme Anstieg auf knapp 4.900 Delikte betrifft insbesondere die so genannten Propagandadelikte, also etwa Hakenkreuzschmierereien, die Verbreitung rechtsextremistischer Liedtexte, die Verwendung nationalsozialistischer Symbole oder das Skandieren von Nazi-Parolen.
Offensichtlich versucht der Bundesgerichtshof (BGH) die bezeichnenden Aussagen der Statistik mittels einer Entkriminalisierung rechter Propaganda zu beschönigen. Im Juli entschied der BGH, dass die von Kameradschaften ebenso fleißig wie unbehelligt gebrauchte Nazi-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar sei. Es hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe auf, das die beiden angeklagten Betreiber des "Nationalen Infotelefons Karlsruhe" für "die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" gemäß § 86a Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) bestrafte, weil diese ihren Anrufbeantworter mit der Parole besprochen hatten. Auch wenn es diese Losung unter dem Nationalsozialismus selbst nicht gegeben habe, so das OLG, sei doch der Ausspruch "Ruhm und Ehre" in Rhythmus und Klang der von der Hitlerjugend verwendeten Formel "Blut und Ehre" zum Verwechseln ähnlich. Dieser Sichtweise widersprach nun der BGH, die "Fantasieparole" weise "keine hinreichende Ähnlichkeit" mit historischen NS-Bekundungen auf. (Az.: BGH StR 60/05)
Vielleicht hätte es einer adäquaten Rechtsfindung mehr gedient, wenn sich die Gerichte mit denjenigen beschäftigt hätten, denen die Ehrerbietung der Neonazis zuteil kommen soll. Die Mitglieder der Waffen-SS dienten in den Wachmannschaften der KZs und beteiligten sich somit maßgeblich an der industriellen Vernichtung der ost- und mitteleuropäischen Jüdinnen und Juden. Der SS-Verband stellte jene Wehrmachtsdivisionen, die in den besetzten Gebieten systematisch die jüdische Bevölkerung verfolgten und ermordeten, Kriegsgefangene deportierten und für unzählige Massaker an der Zivilbevölkerung wie in Oradour, Lidice oder Sant'Anna di Stazzema verantwortlich waren. Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg erklärte 1946 die Organisation folgerrichtig als verbrecherisch.
Angesichts dieser Tatsachen hätten sich die Gerichte nicht lange bei der Interpretation irgendwelcher Klangfarben oder Intonationen aufhalten müssen, sondern in der Parole das erkennen müssen, als was sie auch gemeint ist: eine Glorifizierung und damit im mindesten eine Billigung der unter der NS-Herrschaft begangenen Handlungen zum Völkermord, mithin eine Volksverhetzung nach § 130 Absatz 3 StGB.
Auf entschiedene Kritik an dem Freispruch des BGH, reagierte das Bundesjustizministerium mit dem Hinweis, dass der im März 2005 hinzugefügte Absatz 4 des Volksverhetzungsparagrafen auch die Verherrlichung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe stellt, künftig also auch die Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" geahndet werden müsse. Dem Gesetzgeber sei es gedankt, so werden die Nazis dann auch einsichtig... (str)

Richterrecht

--> Justiz. In der Berliner Zeitung vom 28. Juni 2005 legte der Richter des Amtsgerichts Schönberg Dietrich Lexer ein demaskierendes Zeugnis darüber ab, welche Charaktere sich hinter so manchen Verwaltungsjuristen verbergen, der über Asyl- und Abschiebefragen zu entscheiden hat: "Die Mongolen, hat er gehört, lügen aus Spaß, selbst wenn es ihnen weder schadet noch nutzt. [...] Zentralafrikaner treten eher anmaßend auf. Bei einem Araber kommt man nie zu einem Ergebnis, weil unendlich palavert wird. Zigeunerinnen können auf Knopfdruck hyperventilieren." Über eine Nigerianerin, die bei Abschiebungen Widerstand leistete, sagte er: "Ich finde, man könnte dieser Frau im Linienflugzeug nur mal das Klebeband zeigen" - eine Anspielung auf eine bei Abschiebungen verbotene Knebelungsmethode, durch die bereits Menschen zu Tode kamen.
Dass es um die Einstellungen und Rechtsüberzeugungen der KollegInnen in der Strafjustiz nicht besser bestellt sein kann, machte die Behandlung einer Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Aufforderung zu Straftaten deutlich, die die Antirassistische Initiative Berlin daraufhin gegen den Richter gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ungehend ein, wie auch eine Beschwerde gegen die Einstellung abgelehnt wurde und eine eingeleitete Dienstaufsichtsbeschwerde ohne Konsequenzen blieb.

Labournet offline

--> Pressefreiheit. Mitte Dezember 2004 erreichte mehrere Haushalte in Nordrhein-Westfalens ein Anschreiben mit dem Briefkopf der Bundesagentur für Arbeit. In diesen wurde Privatpersonen die Möglichkeit angeboten, BezieherInnen von Arbeitslosengeld II auf Basis der Ein-Euro-Jobs zu beschäftigen, sei es für Kinderbetreuung, Straßenkehren oder kleinere Reparaturen. Nicht wenige EmpfängerInnen des Angebots meldeten sich daraufhin erwartungsfroh bei den lokalen Agenturen, um sich die spottbilligen Arbeitskräfte vermitteln zu lassen. Sie mussten allerdings feststellen, dass es sich bei den Schreiben um eine Fälschung gehandelt hatte, für die sich das "Kommando Paul Lafargue" verantwortlich zeigte. Mit der Aktion habe man auf den tatsächlichen Gehalt aktueller Arbeits- und Sozialpolitik aufmerksam machen und zu Protestaktionen der Kampagne "Agenturschluss" aufrufen wollen. Interessierte verwies man auf die Webseiten der gewerkschaftslinken Internetplattform "Labournet". Das wurde dieser zum Verhängnis: mit dem Vorwurf, die Initiative sei auch Urheber der angezeigten Urkundenfälschung ließ die Staatsanwaltschaft Bochum die Räumlichkeiten der BetreiberInnen durchsuchen und die Computer beschlagnahmen, was den Betrieb des Portals zeitweilig lahm legte und für die Initiative nun einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet. Labournet wie auch ihre UnterstützterInnen begreifen die "völlig unverhältnismäßige und überzogene Aktion" deshalb auch als einen "schwerwiegenden Eingriff in die Presse-" und Meinungsfreiheit systemkritischer Stimmen.
(Infos unter www.labournet.de)