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Die üblichen Verdächtigen   Heft 3/2006
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Kriminalpolitik
Seite 94-96
Einwanderung, Kriminalität und Strafrecht  
 

In Zeiten, in denen die "Überflüssigen" immer häufiger zurückgelassen und die Abweichenden vermehrt aussortiert werden, geraten auch die "Fremden" in großer Regelmäßigkeit in den Blick. Zuvor nur von der äußersten Rechten offen ausgesprochene Positionen sind dabei heute politischer Mainstream: Es gibt zu viele MigrantInnen; jedenfalls aber sind es die falschen, nämlich schlecht ausgebildete, arme und in einer unterentwickelten Kultur verhaftete Einwanderinnen und Einwanderer, die sich partout nicht integrieren wollen, die (so etwa die "Zeit") "den Sozialstaat hemmungslos ausbeuten"1 und, so möchte man hinzufügen, noch dazu in internationalen Schulvergleichen dem Ansehen der "Bildungsnation" schaden. All dies äußert sich dann in einer weitgehenden Einschränkung des Asylrechts, in "Zuwanderungsbegrenzungsgesetzen" sowie in einer rigorosen Ausweisungs- und Abschiebepraxis und gipfelt in der Bemerkung eines Ex-Kanzlers, nach dessen Ansicht die Anwerbung von ArbeitsmigrantInnen "aus fremden Kulturen" besser unterblieben wäre.2
Bei den öffentlich problematisierten "Integrationsdefiziten" kommt auch das Strafrecht ins Spiel. Die Beziehung zwischen Alteingesessenen und Neuankömmlingen zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, dass die einflussreichere Gruppe der "Etablierten" zum Erhalt ihrer Vorrangstellung den "Außenseitern" negative Eigenschaften zuschreibt und sie damit als minderwertig stigmatisiert.3 Und kaum etwas ist geeigneter zur moralischen Abwertung und Legitimierung von Machtunterschieden als die Kategorie des Kriminellen, des Verbrechers, des "schuldigen" Straftäters.4 In Deutschland wird diese schon seit längerem in erster Linie "den AusländerInnen" zugewiesen. In den letzten Jahren sind vor allem auch "Jugendliche mit Migrationshintergrund" in den Mittelpunkt gerückt, die in vielen Großstädten 40 % und mehr der altersgleichen Bevölkerung stellen. Fälle wie die des türkischstämmigen "Mehmet" in München, der bereits im Kindes- und frühen Jugendalter durch die Begehung zahlreicher Straftaten aufgefallen ist, oder einer Berliner Hauptschule, die zu einem Sammelbecken für Kinder aus Flüchtlings- und Zuwandererfamilien in zum Teil prekärsten Lebensumständen geworden ist, passen in dieses Bild und liefern über Wochen Stoff für skandalisierende Diskurse über MigrantInnen in Deutschland. Auch die Politik stürzt sich begierig auf derartige Vorfälle, kann sie daran doch ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen, die dann je nach Standpunkt oder Kalkül auch auf Repression pur ("Schnupperknast" für die Jugendlichen und Bußgelder für die Eltern) und mehr oder weniger totalen Ausschluss (Einrichtung von gesonderten Schulen, Ausweisung "krimineller Ausländer") hinauslaufen kann.

Die registrierte Kriminalität von AusländerInnen

Bestätigen sich hier nun die Szenarien einer tickenden "sozialen Zeitbombe", wie sie auch in der kriminologischen Literatur zum Teil schon seit längerem beschworen werden? Ausgangspunkt vieler Betrachtungen und insbesondere des öffentlichen Diskurses über Kriminalität ist die jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)5, die Auskunft erteilt über die von der Polizei registrierten Straftaten und Tatverdächtigen. Hieraus ergibt sich bereits eine wichtige, generelle Einschränkung bei der Interpretation dieser Zahlen: Es handelt sich um Angaben zu den einer Tat "Verdächtigen". Ob dieser Verdacht hinreichend war, um Anklage zu erheben oder zu einer Verurteilung zu gelangen, ist damit also nicht gesagt. In der PKS wird nach Geschlecht, Alter sowie nach der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen differenziert; die geringe Beachtung der erhöhten Opferrisiken6 vieler MigrantInnen spiegelt sich im Übrigen darin, dass der Abschnitt über die registrierten Opfer von Straftaten nur nach Geschlecht und Alter unterscheidet. Auf den ersten Blick scheinen die Zahlen der PKS das Bild des "kriminellen Ausländers" zu bestätigen: Zwar ist in den letzten elf Jahren der AusländerInnenanteil an allen Tatverdächtigen von 33,6 % im Jahr 1994 auf 22,5 % im Jahr 2005 zurückgegangen,7 die Rate lag aber immer noch deutlich über dem Anteil der Nichtdeutschen an der Wohnbevölkerung (Ende 2004: 8,8 %). Wie so oft ist die Situation jedoch komplizierter.
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die in der PKS, aber auch in Verurteilten- und Gefangenenstatistiken aufgeführte Zahl an Straftaten und -täterInnen das Ergebnis von sozialen Definitionsprozessen ist. Aus einer grundsätzlich unbegrenzten Anzahl an (von mal mehr und mal weniger Menschen als unerwünscht angesehenen) Handlungen, die eine Gesellschaft als Verbrechen betrachten kann, wird erst durch die Arbeit des Gesetzgebers, die Anzeigeerstattung durch die Bevölkerung und die Entscheidungen von Strafverfolgungsbehörden und Justiz eine Straftat.8 Etwa 90 % der in der PKS erfassten Straftaten werden der Polizei durch Anzeige bekannt. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass ein(e) TäterIn dann eher angezeigt wird, wenn er/sie nicht zur wie auch immer definierten Eigengruppe des Opfers gehört, dass AusländerInnen bzw. MigrantInnen in "interethnischen Konfliktsituationen" also ein höheres Anzeigerisiko aufweisen und Konflikte dann seltener ohne Einschaltung der Polizei geregelt werden.9 Nicht unplausibel ist auch, dass gerade junge MigrantInnen im Straßenbild eher auffallen und ein höheres Kontrollrisiko tragen, zumal wenn sie in ein bestimmtes Raster fallen und Stereotype bedienen. Doch auch unabhängig davon trägt die Gruppe der AusländerInnen allein aufgrund ihrer sozio-demographischen und sozialstrukturellen Zusammensetzung ein erhöhtes Kriminalisierungsrisiko: Nichtdeutsche sind im Schnitt häufiger männlichen Geschlechts und zudem jünger; Männer sowie jüngere Menschen werden aber eher wegen Straftaten registriert. Sie leben außerdem vermehrt in (kriminalitätsbelasteteren) Ballungsräumen und gehören häufiger niedrigeren Einkommensschichten an, die eher polizeilich erfasst werden.
Überdies wird etwa ein Sechstel der ausländischen Tatverdächtigen wegen möglichen Verstößen gegen das Asyl- und Ausländerrecht registriert, häufig "opferlosen" Delikten also, die Deutsche bis auf wenige Ausnahmen gar nicht begehen können (vgl. v.a. § 85 AsylVerfG, §§ 95 ff. AufenthG). Die Kriminalisierungsschwelle ist teilweise extrem niedrig; schon die Einreise und der bloße Aufenthalt im Bundesgebiet oder das Überschreiten einer Kreisgrenze kann Strafverfolgung nach sich ziehen. Der Tatverdächtigenanteil der Nichtdeutschen kann zudem schon deshalb nicht dem Anteil an der Wohnbevölkerung gegenübergestellt werden, da als ausländische Tatverdächtige auch Personen gezählt werden, die nicht in Deutschland gemeldet sind (etwa Touristen/Durchreisende, Pendler, Stationierungsstreitkräfte oder sog. Illegale). Hieran wird ein Weiteres deutlich: Bei "den Ausländern" handelt es sich um eine sozial konstruierte, in sich äußerst heterogene Gruppe mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen. Letztere treten jedoch bei pauschaler Betrachtung anhand der Staatsangehörigkeit in den Hintergrund. Bei genauerem Hinsehen wird beispielsweise klar, dass Angehörige der ersten Generation der ursprünglich sog. Gastarbeiter eher selten wegen Straftaten registriert wurden und werden.10 2005 hatten fast zwei Drittel der als Tatverdächtige registrierten AusländerInnen als sog. "Illegale", Asylbewerber oder Flüchtlinge einen in verschiedener Hinsicht prekären Aufenthaltsstatus.11 Die Delikte, wegen derer sie registriert werden, haben meist mehr oder weniger direkt mit der rechtlichen und sozialen Marginalisierung zu tun; die Registrierungen sind zum Teil auch schlichtweg mit der leichten Kontrollierbarkeit der betroffenen Personen verbunden.12
Das Bundeskriminalamt selbst weist in der PKS auf viele dieser Fragen ausdrücklich hin und berechnet auch keine Häufigkeitszahlen (Tatverdächtige bezogen auf 100.000 der jeweiligen Bevölkerungsgruppe) zu Nichtdeutschen mehr. Im öffentlichen wie fachöffentlichen Diskurs, aber auch in Gesetzesbegründungen wird die Statistik jedoch gerade in Bezug auf AusländerInnen (aber auch allgemein) häufig nicht als das gelesen, was sie ist: Ein Bericht der Polizei, der deren Kontrollstrategien und das Anzeigeverhalten der Bevölkerung widerspiegelt.

AusländerInnen und die Strafjustiz

Zwischen 1993/94 und 2001/02 ist die Zahl der ausländischen Verurteilten deutlich gesunken, während es zeitgleich zu einem enormen Anstieg der Zahl der erwachsenen nichtdeutschen Strafgefangenen kam; bei den Deutschen verlief die Entwicklung von Verurteilten- und Strafgefangenenzahlen hingegen weitestgehend parallel. In einem Bericht für den Zuwanderungsrat der Bundesregierung wird eine unterschiedliche Deliktsschwere als Ursache hierfür ausgeschlossen, die Entwicklung wird vielmehr als Beleg für eine Zunahme der Strafhärte gegenüber erwachsenen AusländerInnen gedeutet.13 Interessant ist dabei auch der Effekt einer indirekten Diskriminierung durch an sich neutrale Verfahrensregeln und -praktiken. AusländerInnen sind zum einen in der Untersuchungshaft massiv überrepräsentiert. Dies scheint vor allem damit zusammenzuhängen, dass hier, zum Teil wohl recht pauschal, eher der Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht wird. Auch größere Vorbehalte gegenüber der Justiz und zum Teil durchaus begründete Diskriminierungserwartungen können sich nachteilig auswirken, wenn diese zu geringerer Kooperation mit dem Gericht, z. B. zu selteneren Schuldeingeständnissen führen. Als sozioökonomisch benachteiligte Gruppe erwartet sie zudem etwa bei Entscheidungen über die Rückfallgefahr eine vergleichsweise negativere Prognose, woraus seltenere vorzeitige Haftentlassungen resultieren können.14 Die erhöhte Betroffenheit von Arbeitslosigkeit wirkt sich auch insofern aus, als die Gerichte bei Angeklagten ohne reguläre Beschäftigung häufiger Freiheitsstrafen aussprechen und seltener Geldstrafen verhängen. Ambulante Sanktionen (wie der Täter-Opfer-Ausgleich) sind ebenfalls an Bedingungen geknüpft, die durch die Zuwanderungssituation schwerer erfüllbar sind. Einige untere Instanzen scheinen zudem unter dem Schlagwort "Missbrauch des Gastrechtes" immer wieder anzunehmen, dass der Nichtbesitz eines deutschen Passes ein strafschärfender Umstand ist - es bedurfte schon mehrfach einer Klarstellung des Bundesgerichtshofes, dass vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes an Nichtdeutsche keine erhöhten Verhaltensanforderungen gestellt werden dürfen.15
In diesem Zusammenhang ist schließlich auch auf das Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Ausländerrecht hinzuweisen. Bei AusländerInnen bleibt es oftmals nicht bei der strafrechtlichen Sanktion. Das Ausländerrecht (als besonderes "Gefahrenabwehrrecht") knüpft an vielen Stellen zusätzliche Folgen an strafrechtliche Verurteilungen an, die häufig als doppelte Bestrafung empfunden werden. Das Strafrecht hat hier eine über die ihm klassischerweise zugewiesenen Aufgaben hinausgehende Funktion: Es markiert eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und zieht die Grenze zwischen akzeptierten ("guten") und nicht akzeptierten ("schlechten") AusländerInnen. Konkret heißt dies vor allem, dass eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Ausweisung führen kann (§§ 53 ff. Aufenthaltsgesetz). Zwar sind die Anforderungen an eine Ausweisung von Nichtdeutschen mit verfestigtem Aufenthaltsstatus und größeren sozialen Bindungen sowie insbesondere von Jugendlichen höher, allerdings ist selbst die Ausweisung im Inland geborener und aufgewachsener Jugendlicher in ihre "Heimat" (!) nicht ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 AufenthG). An die Systematik der Ausweisungsgründe knüpft wiederum auch das Einbürgerungsrecht an (§§ 8 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz). Ein anhängiges Ausweisungsverfahren hat überdies Rückwirkungen auf den Strafvollzug: Resozialisierende Maßnahmen wie offener Vollzug, Ausgang oder Urlaub sind in diesen Fällen regelmäßig ausgeschlossen; bei vielen ausländischen Inhaftierten bleibt es beim im Widerspruch zur grundrechtlich verbürgten freien Entfaltung der Persönlichkeit stehenden Verwahrvollzug.

Ursachenforschung und ethnisierende Diskurse

Speziell der Diskussion um delinquentes Verhalten junger MigrantInnen (oder von Jugendlichen, deren Eltern eingewandert sind) liegen in jüngerer Zeit vermehrt Informationen aus sog. Täterbefragungen zugrunde. In solchen "Self-Report-Studien" werden in der Regel Schülerinnen und Schüler befragt, ob sie bestimmte Handlungen begangen haben, die potentiell kriminalisierbar sind. Zwar ist die dadurch erfasste Kriminalität unabhängig von öffentlichen Registrierungsprozessen, allerdings ist stets zu berücksichtigen, dass auch sie das Ergebnis von Definitionsvorgängen ist - durch die ForscherInnen, die bestimmte Fragen stellen, und die Befragten selbst, die in der anonymen Befragungssituation ihr Verhalten darunter subsumieren.
In einigen solcher Untersuchungen gaben vor allem männliche Migrantenjugendliche überdurchschnittlich häufig an, an Körperverletzungen oder Handlungen wie dem "Abziehen" von MitschülerInnen beteiligt gewesen zu sein; allerdings bestätigt sich dies nicht in allen Städten, in denen solche Studien durchgeführt wurden, und insbesondere auch nicht für Eigentums- oder Sachbeschädigungsdelikte.16 Ausgehend von der Annahme einer erhöhten Gewaltbelastung unter jungen MigrantInnen schließt sich üblicherweise die Suche nach den entsprechenden Ursachen an. Zu den gängigsten Ansätzen zählt die Theorie des sog. "inneren" Kulturkonflikts. Sie basiert meist auf der Annahme in sich homogener und klar abgrenzbarer, die Individuen determinierender Kulturen und besagt, dass junge MigrantInnen häufiger unter spezifischen Orientierungs- und Identitätsschwierigkeiten leiden, die begleitet werden von Konflikten mit den an der Herkunftsgesellschaft orientierten Eltern, welche auch in vermehrter innerfamiliärer Gewalt zum Ausdruck kommen. All dies führt, so eine verbreitete Auffassung, zu einem Rückgriff auf aus als "vormodern" etikettierten Gesellschaften (gemeint sind heute meist Anatolien, Kasachstan etc.) importierte problematische Normen und Verhaltensmuster, nach denen Gewalt gerade bei Männern ein akzeptables Mittel der Demonstration der Stärke darstellt. Der Umstand, dass derartige Orientierungen nicht nur bei manchen Einwandererjugendlichen, sondern durchaus auch bei jungen Einheimischen in ähnlicher sozialer Lage beobachtet werden können, deutet indes darauf hin, dass es sich dabei weniger (wie zum Teil angenommen) um "ethnisch divergierende Konzeptionen von Männlichkeit" handelt. Der Einsatz körperlicher Gewalt erscheint eher als allgemeine jugendtypische Reaktion auf Deprivationserfahrungen und kann auch als Strategie marginalisierter Jugendlicher gedeutet werden, Männlichkeit zu erzeugen.17
Die Popularität des Bildes importierter Verhaltensmuster beruht wohl nicht zuletzt darauf, dass es für diese Gesellschaft den Charme besitzt, Probleme zu individualisieren, aber auch zu ethnisieren und damit auszulagern. Kulturessentialistische Ansätze, die delinquentes Verhalten aus einem vermeintlichen Anderssein herleiten und dabei gesellschaftliche Schieflagen tendenziell vernachlässigen, laufen in besonderem Maße Gefahr, zu einer Stigmatisierung und moralischen Abwertung und damit zu einer Verfestigung der Vorenthaltung von Teilhabechancen beizutragen.

Anmerkungen:

1 Die Zeit v. 30.09.2004, 1.
2 So Helmut Schmidt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt, 14.11.2004.
3 Elias / Scotson 1990.
4 Zur Bedeutung von Kriminalität zur Legitimierung sozialer Ausschließung s. Cremer-Schäfer 2002.
5 Abrufbar unter http://www.bka.de.
6 S. dazu etwa Pilgram Neue Kriminalpolitik 2003, 22 ff.
7 Vgl. aktuell den Bericht des Bundsministerium des Innern zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2005, http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Broschueren/2006/Polizeiliche__Kriminalstatistik__2005__de.html (22.05.06).
8 Siehe dazu Christie 2005, 24 ff.
9 Mansel, Jürgen / Albrecht, Günter, Die Ethnie des Täters als ein Prädiktor für das Anzeigeverhalten von Opfern und Zeugen, in: Soziale Welt 2003, 339.
10 Geißler, Rainer, Gesetzestreue Arbeitsmigranten, in: Soziale Welt 2003, 373-381.
11 13 % der registrierten AusländerInnen waren "Illegale", 10 % Asylbewerber, und weitere 40 % wurden vom Bundeskriminalamt als "Sonstige" zusammengefasst (darunter abgelehnte Asylbewerber mit Duldung, Flüchtlinge oder Erwerbslose); s. Bundesministerium des Innern (Fn. 6), 24.
12 Die registrierten Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus fallen weit überwiegend (in 85 % der Fälle) wegen Delikten auf, die direkt mit ihrer bloßen Anwesenheit in Zusammenhang stehen (d.h. Verstöße gegen das Ausländerrecht). Bei den AsylbewerberInnen stehen neben derartigen Delikten Ladendiebstähle im Vordergrund, sie werden aber auch, ebenso wie die Gruppe der "Sonstigen", häufiger wegen Delikten im Zusammenhang mit Drogenhandel polizeilich registriert; vgl. Bundesministerium des Innern (Fn. 6), 46 f.
13 Pfeiffer, Christian / Kleimann, Matthias / Petersen, Sven / Schott, Tilmann, Migration und Kriminalität. Ein Gutachten für den Zuwanderungsrat der Bundesregierung, 2005.
14 Vgl. zum Ganzen Tonry, Michael, Ethnicity, Crime, and Immigration, in: ders. (Hrsg.): Ethnicity, Crime, and Immigration. Comparative and Cross-National Perspectives, 1997, 1 ff.
15 Vgl. Schott, Tilmann, Ausländer vor Gericht, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 2004, 385 (386).
16 Vgl. im Überblick Boers, Klaus / Walburg, Christian / Reinecke, Jost, Jugendkriminalität - Keine Zunahme im Dunkelfeld, kaum Unterschiede zwischen Einheimischen und Migranten, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2/2006 (im Druck).
17 Spindler in Bukow u.a. 2003, 259 ff.; Enzmann, Dirk / Brettfeld, Katrin / Wetzels, Peter, Männlichkeitsnormen und die Kultur der Ehre, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 42/2003, 264 (283 ff.).

Literatur:

Bukow, Wolf-Dietrich / Jünschke, Klaus / Spindler, Susanne / Tekin, Ugur, Ausgegrenzt, eingesperrt und abgeschoben. Migration und Jugendkriminalität, 2003.
Christie, Nils, Wieviel Kriminalität braucht die Gesellschaft?, 2005.
Cremer-Schäfer, Helga, Formen sozialer Ausschließung. Über den Zusammenhang von "Armut" und "Kriminalisierung", in: Anhorn, Roland / Bettinger, Frank (Hrsg.), Kritische Kriminologie und Soziale Arbeit, 2002, 125-146.
Elias, Norbert / Scotson, John L., Etablierte und Außenseiter, 1990.
Pilgram, Arno, Sicherheit für uns - Unsicherheit für Fremde?, in: Neue Kriminalpolitik 2003, 20.