Heft 3 / 1999:
Globalize it!
Beiträge zu einer grenzenlosen Debatte
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Tillmann Löhr
Homo-Ehe in Hamburg beschlossen
 

Nachdem die Hamburger Bürgerschaft im April die sogenannte "Hamburger Ehe" beschlossen hat, können sich schwule und lesbische Paare in der Hansestadt nun ganz offiziell das Jawort geben.
Damit gibt Hamburg als erstes Bundesland homosexuellen Paaren die Möglichkeit, sich durch Eintrag in einem "Partnerschaftsbuch" den Bund für's Leben amtlich bestätigen zu lassen. Hierfür müssen die Paare auf dem Standesamt versichern, daß sie eine dauerhafte Beziehung eingehen wollen und füreinander einstehen werden, um daraufhin als Eingetragene Partnerschaft - so die offizielle Bezeichnung für das neugeschaffene Rechtsinstitut - registriert zu werden.
Die standesamtliche Zeremonie ist hierbei nicht wesentlich anders als die bei Eheschließungen zwischen Mann und Frau. Das war's allerdings auch schon mit Gemeinsamkeiten, denn die amtliche Registrierung hat im Gegensatz zur "echten" Ehe keinerlei rechtlichen Konsequenzen. Die Privilegien, die heterosexuellen Paaren durch eine Heirat im Bereich des Steuer-, Erb-, Miet- und Rentenrechtes entstehen, bleiben auch den Eingetragenen Partnerschaften weiterhin vorenthalten.
Dementsprechend gemischt fällt auch die Kritik aus der Schwulen- und Lesbenbewegung aus: während die eine Seite die Änderung als einen ersten Schritt in Richtung Gleichstellung sieht und von einem wichtigen Signal für die Gesetzgebung auf Bundesebene spricht, wird die Eintragung von anderen als rein symbolischer Verwaltungsakt ohne greifbare Verbesserungen gesehen.
Zwar hat der rot-grüne Senat der Hansestadt bereits einige landesrechtliche Verbesserungen angekündigt: Schwule und Lesben sollen demnächst ein Besuchs- und Auskunftsrecht erhalten, wenn der bzw. die PartnerIn im Krankenhaus liegt. Auch sollen Wohnungsberechtigungsscheine in Kürze zusammengelegt werden können. Weitere Änderungen sind auf Landesebene jedoch nicht möglich, sondern fallen in den Kompetenzbereich des Bundes. Hier hat sich die rot-grüne Regierung zu dementsprechenden Reformen im Koalitionsvertrag verpflichtet, über konkrete Konzepte wird derzeit aber noch eher stockend verhandelt. Als wesentliche Hürde bei der Umsetzung möglicher Reformvorschläge werden vor allem die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat gesehen, da einige der Änderungen, z.B. im Bereich von Erbschafts- und Rentenansprüchen, hier der Zustimmung bedürften.

Tillmann Löhr, Göttingen

Quellen:

FR v. 3.5. u.7.5. 99; taz v. 7.5. 99; Kölner Stadtanzeiger v. 9.4. 99