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Nachdem die Hamburger Bürgerschaft im April die sogenannte "Hamburger
Ehe" beschlossen hat, können sich schwule und lesbische Paare in der Hansestadt
nun ganz offiziell das Jawort geben.
Damit gibt Hamburg als erstes Bundesland homosexuellen Paaren die Möglichkeit,
sich durch Eintrag in einem "Partnerschaftsbuch" den Bund für's Leben
amtlich bestätigen zu lassen. Hierfür müssen die Paare auf dem Standesamt
versichern, daß sie eine dauerhafte Beziehung eingehen wollen und füreinander
einstehen werden, um daraufhin als Eingetragene Partnerschaft - so die
offizielle Bezeichnung für das neugeschaffene Rechtsinstitut - registriert
zu werden.
Die standesamtliche Zeremonie ist hierbei nicht wesentlich anders als
die bei Eheschließungen zwischen Mann und Frau. Das war's allerdings auch
schon mit Gemeinsamkeiten, denn die amtliche Registrierung hat im Gegensatz
zur "echten" Ehe keinerlei rechtlichen Konsequenzen. Die Privilegien,
die heterosexuellen Paaren durch eine Heirat im Bereich des Steuer-, Erb-,
Miet- und Rentenrechtes entstehen, bleiben auch den Eingetragenen Partnerschaften
weiterhin vorenthalten.
Dementsprechend gemischt fällt auch die Kritik aus der Schwulen- und Lesbenbewegung
aus: während die eine Seite die Änderung als einen ersten Schritt in Richtung
Gleichstellung sieht und von einem wichtigen Signal für die Gesetzgebung
auf Bundesebene spricht, wird die Eintragung von anderen als rein symbolischer
Verwaltungsakt ohne greifbare Verbesserungen gesehen.
Zwar hat der rot-grüne Senat der Hansestadt bereits einige landesrechtliche
Verbesserungen angekündigt: Schwule und Lesben sollen demnächst ein Besuchs-
und Auskunftsrecht erhalten, wenn der bzw. die PartnerIn im Krankenhaus
liegt. Auch sollen Wohnungsberechtigungsscheine in Kürze zusammengelegt
werden können. Weitere Änderungen sind auf Landesebene jedoch nicht möglich,
sondern fallen in den Kompetenzbereich des Bundes. Hier hat sich die rot-grüne
Regierung zu dementsprechenden Reformen im Koalitionsvertrag verpflichtet,
über konkrete Konzepte wird derzeit aber noch eher stockend verhandelt.
Als wesentliche Hürde bei der Umsetzung möglicher Reformvorschläge werden
vor allem die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat gesehen, da einige
der Änderungen, z.B. im Bereich von Erbschafts- und Rentenansprüchen,
hier der Zustimmung bedürften.
Tillmann Löhr, Göttingen
Quellen:
FR v. 3.5. u.7.5. 99; taz v. 7.5. 99; Kölner Stadtanzeiger v. 9.4. 99
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