Heft 3 / 2000:
Billig und Gerecht?
Verfahren zwischen Rechtsstaatlichkeit und Effizienz
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Hausverbot für prügelnde Lebensgefährten geplant
 

Mitte März stellte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im Bundestag einen Referentenentwurf zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes vor häuslicher Gewalt vor.
Kernpunkte des geplanten Gesetzes sind gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt sowie eine Neuregelung der Wohnungszuweisung. Letztere schafft die Möglichkeit, den Täter aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und sie dem Opfer zuzusprechen. Nach geltendem Recht ist dies bislang gemäß § 1361b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur bei bereits getrennt lebenden Eheleuten möglich, während nun auch nicht verheiratete Opfer geschützt werden sollen. Gerichtliche Maßnahmen können etwa Näherungs- und Kontaktverbote für den Täter sein, die bei Nichtbeachtung auch mit Zwangsmitteln durchsetzbar sind. Diese Maßnahmen sollen darüber hinaus auch bei außerhäuslicher Gewalt greifen.
Das so genannte Gewaltschutzgesetz ist Teil eines im Dezember 1999 verabschiedeten Aktionsplanes der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der u.a. auch Sensibilisierungsmaßnahmen für Fachleute und Öffentlichkeit, Vernetzung von Hilfsangeboten sowie Täterarbeit umfaßt. In diesem Zusammenhang steht auch die kürzlich im Bundestag verabschiedete Änderung des Ausländergesetzes, nach der ausländische Ehegatten bereits nach zwei statt bislang vier Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten sollen; in Härtefällen - etwa bei Mißhandlungen durch den Ehemann - kann von der Erfüllung der zwei-Jahres-Frist abgesehen werden. Mißhandelte Frauen müssen nun wohl nicht mehr damit rechnen, sofort nach der Trennung von ihrem prügelnden Ehemann abgeschoben zu werden.
Erstmals wurde damit ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgelegt und damit das Phänomen Gewalt gegen Frauen überhaupt als strukturelles und vielschichtiges Problem wahrgenommen. Seit Mitte der siebziger Jahre gab es immerhin halbherzige punktuelle Maßnahmen - deren Wirksamkeit ist allerdings angesichts der Tatsache, daß nach wie vor nahezu jede dritte in Deutschland lebende Frau Opfer von Gewalt in der Partnerschaft ist, stark zu bezweifeln.
Bleibt zu hoffen, daß der mit dem Aktionsplan vorgenommene Schritt in die richtige Richtung denn auch auf allen Ebenen mit Nachdruck verfolgt wird. Und: Warum erst jetzt?!

Tanja Nitschke, Nürnberg/Erlangen

Quellen:

Referentenentwurf: http://www.bmj.bund.de/
Aktionsplan: http://www.bmfsfj.de/