Heft 1 / 2001:
Fragwürdige Dienstleistung
Bundeswehr im Umbruch
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Deutsche können künftig ins Ausland ausgeliefert werden
 

Zwei Jahre ist es her, seit sich eine jahrzehntelang gehegte Idee in ein konkretes Vorhaben verwandelte: 1998 wurde im Rahmen einer internationalen Staatenkonferenz in Rom ein Statut für einen internationalen Strafgerichtshof verabschiedet.
Dieses Statut sieht die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) als ständige Einrichtung vor. Seine Zuständigkeit ist auf vier besonders schwere Verbrechen beschränkt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie das noch näher zu definierende Verbrechen der Aggression. Das IStGH-Statut verpflichtet die Mitgliedsstaaten eigene Staatsbürger auf Verlangen des Gerichtshof an diesen zu überstellen.
Eingerichtet werden kann der IStGH erst, sobald 60 Staaten den Vertrag ratifiziert haben, d.h. die Bestimmungen des Vertrages müssen von den nationalen Parlamenten umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Zustimmung zum Ratifikationsgesetz in Deutschland war eine Änderung von Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz (GG), der bestimmte, daß kein Deutscher an einen ausländischen Staat ausgeliefert werden darf. Die neue Fassung des Art. 16 GG lockert nun das verfassungsrechtliche Verbot der Auslieferung Deutscher an das Ausland für zwei Fallgruppen: Zum einen wird die Überstellung Deutscher an Internationale Gerichtshöfe möglich und damit die Voraussetzung für eine Ratifizierung des Statuts von Rom geschaffen. Andererseits ist eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erlaubt, wodurch dem Ziel der europäischen Integration Rechnung getragen werden soll. Nach der Grundgesetzänderung werden in diesen Bereichen Überstellungen erfolgen können, jedoch nur soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Im Anschluß an die Änderung von Art. 16 GG verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Ratifikationsgesetz für den IStGH.
Die Ratifizierung des IStGH Statuts wurde sowohl von Vertretern aller politischen Parteien als auch von Nichtregierungsorganisationen allgemein begrüßt.
Die Einrichtung des IStGH ist notwendiger Schritt zur effektiven Verfolgung schlimmster Verbrechen gegen die Menschheit und stellt eine Aufwertung des Völkerrechts dar. Nachdem Deutschland bei den Verhandlungen im Jahr 1998 Vorreiter war, wurde nun endlich durch die Änderung des Art. 16 GG die Voraussetzung für eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem IStGH geschaffen und damit die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens unterstrichen.
Bisher haben 118 Regierungen das Statut unterschrieben, aber erst 25 Parlamente haben es ratifiziert. Die USA, Rußland und auch China gehören zu den Staaten, die die Unterschrift bisher verweigerten.(Stand Dezember 2000) Dennoch wird damit gerechnet, dass in den kommenden fünf bis sechs Jahren genügend Staaten das Statut ratifizieren werden und der Gerichtshof dann seine Arbeit aufnehmen können wird.

Karin Günther, Göttingen.

Quellen: http://www.iccnow.org; http://www.un.org/law/icc