Heft 3 / 2001:
Datenspuren
Überwachung in der digitalen Welt
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Castortransporte a la Rot-Grün
Oder von der Notwendigkeit weiter zu protestieren
 

Ende März 2001 rollte erstmals seit vier Jahren wieder ein Atommülltransport in das niedersächsische Zwischenlager Gorleben, der erste unter rot-grüner Regierung. Seit dem letzten Transport hat sich einiges getan in der deutschen Atompolitik. In Berlin regiert erstmals eine Koalition, die sich den Ausstieg aus der Kernenergie vorgenommen hat. Die Atomgemeinde ist nicht mehr unter sich in den Sicherheitskommissionen und Fachbehörden des Bundes.
Allerdings scheint der Regierungswechsel keinerlei Einfluss auf den Umgang mit Anti-AKW-DemonstrantInnen zu haben. So werden heute unter rot-grüner Regie die WeggefährtInnen von einst im Namen des Atomkonsenses von behelmten PolizistInnen zusammengeknüppelt. Im Zusammenhang mit den diesjährigen Protesten ist noch auf eine interessante Tendenz hinzuweisen. Und zwar zeichnet sich ab, dass VertreterInnen der Bundes- und einiger Landesregierungen versuchen, mit wirtschaftlichen Sanktionen Menschen von Protesten abzuhalten.
So wurde im Anschluss an die spektakuläre Protestaktion von Robin Wood, bei der sich vier DemonstrantInnen im Gleisbett hatten einbetonieren lassen, von den neun Länder-InnenministerInnen, die der CDU, CSU angehören, angeregt, die Gemeinnützigkeit der Umweltschutzorganisationen Robin Wood und Greenpeace kritisch zu überprüfen, mit dem Ziel sie nicht länger von steuerbefreiten Spenden profitieren zu lassen. Gleichzeitig kündigte Bundesinnenminister Schily Schadensersatzforderungen gegen diese BlockiererInnen und ihre HelferInnen an.
Ferner müssen in Baden-Württemberg DemonstrantInnen, die von der Polizei bei Sitzblockaden weggetragen wurden, mit Gebührenbescheiden in Höhe von ca. 230 DM rechnen. Rechtsgrundlage dieser Gebührenbescheide ist eine in den 80er Jahren vom damaligen baden-württembergischen Innenminister Roman Herzog erlassene Vollstreckungskostenverordnung. Klares Ziel dieser wirtschaftlichen Repressionen ist es, Menschen in der Ausübung ihrer in Artikel 8 Grundgesetz verbürgten Demonstrationsfreiheit einzuschränken.
Angesichts der weiterhin bestehenden Missstände ist Protest jedoch dringend notwendig. Zu nennen wären da die viel zu langen Restlaufzeiten, welche eindeutig zugunsten der KraftwerksbetreiberInnen und ihrer Profitinteressen ausgehandelt wurden.
Ferner ist der von der rot-grünen Koalition erst für das Jahr 2005 geplante Wiederaufarbeitungsstop angesichts der Sinnlosigkeit und Schädlichkeit der Wiederaufarbeitung viel zu spät. Und schließlich ist nach wie vor die Entsorgungsfrage ungelöst. Wer aber nicht entsorgen kann, müsste eigentlich abschalten.

Lena Dammann, Hamburg.