Heft 2 / 2002:
Wach- und Schließgesellschaft
Konsequenzen der Kriminalisierungspolitik
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Darf's noch ein bisschen mehr sein?
Die Jura-Ausbildung im Bundestag
 

Nach dem wegweisenden Beschluss der JustizministerInnenkonferenz vom 11.-13. Juni 2001 1 lagen dem Bundestag zur Reform der Jura-Ausbildung zwei Gesetzesentwürfe von Bundesrat und den Regierungsfraktionen vor. 2 Die Entwürfe wurden nach der ersten Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen. Zustande gekommen ist nunmehr ein Kompromissvorschlag, der am 25. März 2002 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU/CSU verabschiedet worden ist. Zu erwarten ist, dass nach der Zustimmung des Bundesrats die avisierten Änderungen von Deutschem Richtergesetz und Bundesrechtsanwaltsordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
Umwälzungen sind nicht enthalten, wesentliche Kennzeichen - wie die Zweistufigkeit und die bundesweite Einheitlichkeit der juristischen Ausbildung - bleiben erhalten. Auch am Staatsexamen wird nur leicht gekratzt.
Neben der Hinzunahme von sog. "Schlüsselqualifikationen" 3 und der Verpflichtung zur Fremdsprachenausbildung betreffen die Änderungen hauptsächlich die Prüfung der Wahlfachgruppe sowie die ReferendarInnenausbildung in der Anwaltsstation.

Wahlfach

Das Wahlfach (nun als "Schwerpunktbereich" bezeichnet) soll aus dem im Staatsexamen geprüften Fächerkanon ausgegliedert und der Universität als eigene Prüfung überlassen werden. Als Mindestanforderung wird hierbei eine schriftliche Arbeit angesetzt, die Festlegung der näheren Modalitäten (z.B. Zeitpunkt, Zulassungsvoraussetzungen und weitere Leistungen) wird den Bundesländern anheim gestellt. Bei der Bildung der Gesamtnote sollte die Wahlfachprüfung nach dem Willen des Bundesrates mit 25 % berücksichtigt werden; der Fraktionsvorschlag setzte diesen Wert mit 50 % deutlich höher, geeinigt hat man sich auf 30 %.

Hauptmotivation der Stärkung des Wahlfachs stellt die Profilbildung der Fakultäten dar, die nach dem Wunsch der PolitikerInnen bundesweit miteinander in Wettbewerb treten sollen. Möglich werden soll insbesondere auch, dass einzelne Fakultäten spezifische Wahlfachgruppen anbieten; so wären z.B. an der Humboldt-Universität Berlin "Feministische Rechtswissenschaft", in Erlangen-Nürnberg "Internationales Wirtschaftsrecht" oder an der Saarbrücker Fakultät "Juristische Informationssysteme" als Wahlfächer denkbar. Um dessen steigender Bedeutung gerecht zu werden, ist der Ausbau des "Schwerpunktbereiches" an den Fakultäten erforderlich, jedoch ist er nur unter Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel möglich. Dass die (Länder-)Haushalte das hergeben, ist mehr als fraglich. Mangels Ressourcen wird gerade kleineren Fakultäten nichts anderes übrig bleiben, als sich auf eine Handvoll Wahlfächer zu konzentrieren.

Anwaltsstation

Im Referendariat sollte gemäß dem Regierungsfraktionsentwurf die Anwaltsstation für alle ReferendarInnen verpflichtend zwölf Monate umfassen. Der Bundesrat sah nur die Schaffung eines entsprechenden Angebots vor; allerdings sollte hier die Zulassung zur Anwaltschaft nur ermöglicht werden, sofern zuvor eine 12-monatige Ausbildung in der Anwaltschaft absolviert worden ist (in der Wartezeit, Referendariat oder auch erst nach dem Zweiten Staatsexamen).
Beide Gesetzesentwürfe verfolgten das Ziel, die Ausbildung der Lebenswirklichkeit anzupassen: Die weitaus meisten der Absolvierenden schlagen gerade nicht den Weg in die Justiz ein, sondern ziehen das harte Los des Anwaltsberufs. So sei es auch nur angemessen, gerade hierin einen Schwerpunkt in der Ausbildung zu setzen.
Im Kompromissvorschlag sind die Anwaltsstationen bei neun Monaten angesetzt, wovon drei Monate auch bei vergleichbaren Stellen (z.B. Wirtschaftsverbänden) geleistet werden können.

Soziale Kompetenz

Der Regierungsentwurf besaß einen weiteren Haken: Von angehenden RichterInnen sollte "soziale Kompetenz" verlangt werden. Inwieweit einE BewerberIn die mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff umschriebene Qualifikation aufweist, ist indes nur schwerlich empirisch feststellbar. Der Gesetzentwurf behalf sich deshalb mit der Annahme, die Befähigung zum RichterInnenamt werde durch eine zweijährige Tätigkeit als zugelasseneR Rechtsanwalt/-anwältin erlangt.

Mit dieser Voraussetzung sollte verhindert werden, dass Absolvierende zwar mit besten Noten, aber doch noch ganz grün hinter den Ohren Zugang zum RichterInnenberuf haben. Letztendlich haben sich dann doch die KritikerInnen durchgesetzt, die befürchteten, dass gerade die JuristInnen, die für das RichterInnenamt besonders geeignet sind, sich problemlos auch in der anwaltlichen Tätigkeit zurechtfänden und nach zwei Karrierejahren in einer hippen Großkanzlei wohl kaum in ein muffiges Gericht wechseln würden.

Somit wird nunmehr "soziale Kompetenz" ohne nähere Spezifizierung gefordert. Wie diese auszusehen hat, ist vom Einzelfall abhängig. Zu hoffen bleibt, dass auf diesem Weg auch Lebensläufe mit Kindererziehungszeit und gesellschaftlichem Engagement berücksichtigt werden und der Passus sich nicht als "planloser Populismus" 4 erweist.

Es bleibt festzuhalten, dass die Betonung des Wahlfachs als positiv zu bewerten ist; hierin kann endlich der erste Schritt weg vom rechtskundlichen Studium der Falllösung hin zu einer rechtswissenschaftlichen Beschäftigung mit juristischer Methodik liegen. Die sowohl im Bundesrats- als auch im Regierungsfraktionsentwurf enthaltene weitgehende Kanalisierung des Referendariats in Richtung auf den AnwältInnenberuf ist als bevormundend abzulehnen.

Götz Schulz-Loerbroks, Erlangen

Anmerkungen:

1 Vgl. Gehrken FoR 2001, 130.
2 Bundestagsdrucksachen 14/7176 und 14/7463; vgl. Plenumsprotokoll des Bundesrats 767, S. 465 und Plenarprotokoll des Bundestags 14/212, S. 20983ff. und 22539 ff.
3 Vgl. Gehrken FoR 2001, 130.
4 Rath, DRiZ 2001, 450

Literatur:

Gehrken, Jan, Der klägliche Rest, Forum Recht (FoR) 2001, 130.
Kocher, Eva, Die Berufspraxis in der JuristInnenausbildung, Kritische Justiz 2001, 93.
Rath, Christian, Erfolg macht Arbeit, Anwaltsblatt 2001, 548.
Rath, Christian, Was ist soziale Kompetenz?, Deutsche Richterzeitung (DRiZ) 2001, 450.