|
|||||
Sammelsurium | Heft
3/2006 Ausschließen durch Einschließen: Kriminalpolitik Seite 106 |
||||
Grundrechte-Report 2006 Am 22. Mai wurde in Karlsruhe der aktuelle Grundrechte-Report vorgestellt,
der vom BAKJ zusammen mit acht weiteren Organisationen herausgebracht
wird. Die zehnte Veröffentlichung des "alternativen Verfassungsschutzberichtes"
gibt auch dieses Jahr wieder einen Einblick in die Situation der Bürger-
und Menschenrechte in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt 2006 auf der
menschen- und völkerrechtswidrigen Beteiligung am Anti-Terror-Kampf sowie
auf der zunehmenden staatlichen Überwachung der Menschen. Feministischer Juristinnentag 2006 Der diesjährige feministische Juristinnentag (FJT) fand vom 7. bis 9.
April in Bremen statt. Der FJT ist ein Frauennetzwerk, das es seit mehr
als 30 Jahren gibt. Einmal im Jahr wird ein Kongress ausgerichtet, bei
dem es um juristische und rechtspolitische Themen geht, die in einer männlich
dominierten Gesellschaft vernachlässigt werden. Die Arbeitsgemeinschaften,
Foren und Podiumsdiskussionen beschäftigen sich beispielsweise mit rechtlichen
Regelungen, die eine Gleichberechtigung der Geschlechter verhindern, wie
z.B. auf dem diesjährigen Kongress die AG zum Thema "Ehegattenunterhalt
als Gleichstellungshindernis - das männliche Ernährermodell im deutschen
Recht" oder die AG " Fortschritte im Flüchtlingsrecht? Gender Guidelines
und geschlechtsspezifische Verfolgung". Daneben gibt es auch Angebote,
die sich ganz konkret an das berufliche Fortkommen von Studentinnen, Referendarinnen
und Volljuristinnen richten. Beispielsweise widmete sich eine AG der Ausbildung
zur Mediatorin und der Frage, ob mittlerweile zu viele Mediatorinnen im
Bereich Familienrecht ausgebildet werden. Außerdem gab es am Samstag ein
Coaching für Berufseinsteigerinnen in Unternehmen. Hier wurden konkrete
Hinweise für Bewerbungen, Auswahlverfahren und Einstellungsgespräche für
Juristinnen gegeben, die an der Arbeit in einem Unternehmen interessiert
sind. Auf jedem Kongress finden Sonntags Austausch-AGs für die unterschiedlichen
Berufsgruppen statt, die dem Austausch und der gegenseitigen Vernetzung
dienen. "Strafvollzugsgesetzgebung ist Bundessache" Unter dem Titel "Wie viel Sicherheit braucht die Freiheit?" fand vom 24. bis 26. März in Frankfurt a.M. der 30. Strafverteidigertag statt. Zentrales Thema war der sich seit Jahren vollziehende Bedeutungswandel des Strafrechts vom repressiven Schuldstrafrecht hin zu einem an der Gewährleistung von zukünftiger Sicherheit orientierten Präventionsstrafrecht. In diesem Sinne wurden zwei Resolutionen verabschiedet. Zum einen sieht der Strafverteidigertag die Strafvollzugsgesetzgebung als Bundessache an und stellt sich einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder entgegen, da so das Ziel des Strafvollzugs, nämlich die Resozialisierung, nicht erreicht werden könne. Außerdem verabschiedete der Strafverteidigertag eine Resolution zur Wahrung und Bekräftigung des Folterverbotes. Die Resolutionen sind nachzulesen unter: www.strafverteidigervereinigungen.org/strafverteidigertag.htm. (dp) |