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Sammelsurium   Heft 3/2006
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Kriminalpolitik
Seite 106
 
 

Grundrechte-Report 2006

Am 22. Mai wurde in Karlsruhe der aktuelle Grundrechte-Report vorgestellt, der vom BAKJ zusammen mit acht weiteren Organisationen herausgebracht wird. Die zehnte Veröffentlichung des "alternativen Verfassungsschutzberichtes" gibt auch dieses Jahr wieder einen Einblick in die Situation der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt 2006 auf der menschen- und völkerrechtswidrigen Beteiligung am Anti-Terror-Kampf sowie auf der zunehmenden staatlichen Überwachung der Menschen.
Am Fall Khaled el Masri wird deutlich gemacht, wie Regierungen im Zuge der Terrorbekämpfung Menschenrechte verletzen. Der Deutsche El Masri war von der CIA verschleppt und unter Anwendung von Folter verhört worden, wobei auch deutsche Behörden eine gewisse Rolle gespielt haben sollen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Diskussion um das absolute Folterverbot. Wenn Terrorverdächtige derart behandelt werden, so stellt dies aus Sicht der Herausgeberorganisationen eine unerträgliche Verletzung menschenrechtlicher Garantien dar.
Außerdem behandelt der Report die zunehmende Überwachung sowohl durch staatliche Stellen (Einführung biometrischer Pässe; GPS-Überwachung durch die Polizei) als auch durch private Unternehmen (sog. Scoring). Allerdings wird im Report auch über eine einzelne gesetzgeberische Initiative berichtet, die einen Ausbau der Bürger- und Menschenrechte zum Ziel hat: das neu verabschiedete, wenn auch mangelhafte, Informationsfreiheitsgesetz. Weiterhin thematisiert werden der Gesinnungstest für Muslime, sog. Gefährderanschreiben gegen vermeintliche StörerInnen bei Demonstrationen, die Verhinderung von Betriebsratsgründungen in Lidl-Filialen, Einschränkungen bei Hartz IV-Betroffenen und der Europäische Haftbefehl.
Auf www.grundrechte-report.de gibt es weitere Informationen, es soll in Kürze auch ein Archiv über die vorherigen Reporte seit 1997 eingepflegt werden.
Grundrechtereport 2006, Fischer TB, 256 S., 9,95 €, ISBN 3-596-17177-6. (dp)

Feministischer Juristinnentag 2006

Der diesjährige feministische Juristinnentag (FJT) fand vom 7. bis 9. April in Bremen statt. Der FJT ist ein Frauennetzwerk, das es seit mehr als 30 Jahren gibt. Einmal im Jahr wird ein Kongress ausgerichtet, bei dem es um juristische und rechtspolitische Themen geht, die in einer männlich dominierten Gesellschaft vernachlässigt werden. Die Arbeitsgemeinschaften, Foren und Podiumsdiskussionen beschäftigen sich beispielsweise mit rechtlichen Regelungen, die eine Gleichberechtigung der Geschlechter verhindern, wie z.B. auf dem diesjährigen Kongress die AG zum Thema "Ehegattenunterhalt als Gleichstellungshindernis - das männliche Ernährermodell im deutschen Recht" oder die AG " Fortschritte im Flüchtlingsrecht? Gender Guidelines und geschlechtsspezifische Verfolgung". Daneben gibt es auch Angebote, die sich ganz konkret an das berufliche Fortkommen von Studentinnen, Referendarinnen und Volljuristinnen richten. Beispielsweise widmete sich eine AG der Ausbildung zur Mediatorin und der Frage, ob mittlerweile zu viele Mediatorinnen im Bereich Familienrecht ausgebildet werden. Außerdem gab es am Samstag ein Coaching für Berufseinsteigerinnen in Unternehmen. Hier wurden konkrete Hinweise für Bewerbungen, Auswahlverfahren und Einstellungsgespräche für Juristinnen gegeben, die an der Arbeit in einem Unternehmen interessiert sind. Auf jedem Kongress finden Sonntags Austausch-AGs für die unterschiedlichen Berufsgruppen statt, die dem Austausch und der gegenseitigen Vernetzung dienen.
Aufschlussreich war das Zwischenplenum am Samstag zum Thema: " Das Politische ist das Private - die Kinderfrage". Hier berichteten Juristinnen, wie sie es persönlich mit dem Thema Kind und Karriere halten: ob sie sich für oder gegen Kinder entschieden haben, was die jeweiligen Beweggründe dafür waren, ob sie noch Kinder bekommen möchten, welche Probleme es gibt, wenn frau Kind und Karriere zu vereinbaren versucht. Es wurde mehr als deutlich, wie schwierig es trotz aller gegenteiliger Beteuerungen aus der Politik ist, als Frau sowohl Karriere zu machen, als auch Kinder zu bekommen. Während einige Frauen dieses Problem zugunsten der Kinder oder zugunsten der Karriere gelösten haben, priesen andere die Variante, einen Hausmann als Lebenspartner zu wählen. Einig waren sich am Ende alle, dass es an der Zeit ist, endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass Kinder kriegen und Karriere miteinander zu vereinbaren sind.
Noch zu erwähnen ist die Tatsache, dass der FJT allein von Frauen bestritten wird. Es gibt dort ausschließlich Frauen als Referentinnen und Diskutantinnen. Jetzt mag vielleicht der eine oder die andere denken, was daran so besonders sei. Das ist sehr besonders, denn auf den meisten Veranstaltungen und Kongressen sind Referenten und Diskutanten in der Überzahl, vielleicht ergänzt durch eine Quotenfrau. Anders auf dem FJT: hier kommt frau zu Wort. www.feministischer-juristinnentag.de. (ld)

"Strafvollzugsgesetzgebung ist Bundessache"

Unter dem Titel "Wie viel Sicherheit braucht die Freiheit?" fand vom 24. bis 26. März in Frankfurt a.M. der 30. Strafverteidigertag statt. Zentrales Thema war der sich seit Jahren vollziehende Bedeutungswandel des Strafrechts vom repressiven Schuldstrafrecht hin zu einem an der Gewährleistung von zukünftiger Sicherheit orientierten Präventionsstrafrecht. In diesem Sinne wurden zwei Resolutionen verabschiedet. Zum einen sieht der Strafverteidigertag die Strafvollzugsgesetzgebung als Bundessache an und stellt sich einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder entgegen, da so das Ziel des Strafvollzugs, nämlich die Resozialisierung, nicht erreicht werden könne. Außerdem verabschiedete der Strafverteidigertag eine Resolution zur Wahrung und Bekräftigung des Folterverbotes. Die Resolutionen sind nachzulesen unter: www.strafverteidigervereinigungen.org/strafverteidigertag.htm. (dp)