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3/2006 Ausschließen durch Einschließen: Kriminalpolitik Seite 74 |
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Kriminalpolitik |
"Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik", erklärte zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Aufklärer und Strafrechtsreformer Franz von Liszt. Während in den 1960er und 1970er Jahren, mit einiger Verspätung, aber dennoch in Liszts Sinne, Strafen gemildert oder ganz gestrichen wurden, geht die Entwicklung heute geradewegs in die Gegenrichtung. "Strafe und Strafrecht haben Konjunktur", stellt der Verfassungsrichter Winfried Hassemer fest. Das Strafrecht ist seit Beginn der 1990er Jahre ausschließlich verschärft worden. Aber nicht nur die Strafen, auch die Mittel zu deren Durchsetzung werden wieder härter. Seit 2001 verstärkt eine Reihe von "Sicherheitspaketen" die Eingriffsbefugnisse des Staates zu Lasten der Bürgerrechte. Daneben zeigt eine Serie neuer Landespolizeigesetze die derzeit bevorzugte Strategie in der Prävention auf: Die Länder setzen auf die Aufrüstung der Polizei. Der politische Rückenwind aus der Bevölkerung ist ihnen dabei sicher. Die Öffentlichkeit scheint gar nicht genug kriegen zu können vom Bestrafen. Besonders deutlich zeigt sich dies an der aktuellen Diskussion um den
Strafvollzug. Das Ziel der Resozialisierung - also die Botschaft an GesetzesbrecherInnen,
dass sie nicht dauerhaft aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden sollen
- wird offen in Frage gestellt. |