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Sonderausgabe
Wozu Jura studieren?

Warum hat das BGB im "Schönfelder" die Nummer 20?
 

WelcheR JurastudentIn kennt ihn nicht schon im ersten Semester, den "Schönfelder". Begründet von Heinrich Schönfelder im April 1931, beinhaltet er unter Titel "Deutsche Gesetze" eine fast komplette Sammlung aller Zivil-, Straf- und Verfahrensvorschriften und ist nunmehr schon in der 89. Auflage erschienen. Es ist sicherlich nicht übertrieben zu sagen, der Schönfelder ist ein Standardwerk eines / einer JuristIn, fast jedeR hat einen. Und fast jedeR BenutzerIn weiß auch, daß das Grundgesetz die Nummer 1 und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Nummer 20 in dem numerierten Werk hat. Warum eigentlich? Dumme Frage? Wieso klafft zwischen der Nummer 1 und der Nummer 20 eine so große Lücke, die nur durch zwei Gesetze (Nr. 2 und Nr. 5) ausgefüllt wird?
Nicht immer hatte das BGB die Nummer 20. Noch bis 1932, als der "Schönfelder" noch keine Loseblattsammlung war, trug das BGB die Nummer 1, gefolgt von Einführungsgesetz zum BGB mit der Nummer 2.
Erst nach der Machtübernahme der FaschistInnen wird der "Schönfelder" noch vom Autor selbst neu numeriert. In der 7. Auflage (1936), die schon eine Loseblattsammlung ist, werden die ersten 20 Ziffern von den Sondergesetzen der FaschistInnen ausgefüllt: 1. Programm der NSDAP, 2. Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, 3. Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, 4. Deutsches Beamtengesetz, 5. Ermächtigungsgesetz, 6. Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, 7. Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats, 8. Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, 9. Reichsstatthaltergesetz, 10. Gesetz über die Vereidigung der Beamten und der Soldaten der Wehrmacht, 11. Reichs- und Staatsanghörigkeitsgesetz, 12. Gesetz über Volksabstimmung, 12 a. Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, 13. bis 15. Erstes bis Drittes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich, 16. Gesetz über die Akademie für Deutsches Recht, 16 a. Die Deutsche Gemeindeordnung, 17. Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht, 17 a. Wehrgesetz, 18. Reichsarbeitsdienstgesetz, 19. Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich. Dann erst kommt das BGB mit der Nummer 20. Und so ist es bis heute geblieben, mit der marginalen Ausnahme, daß das Parteiprogramm der NSDAP mit der Nummer 1 durch das Grundgesetz ersetzt wurde.