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Sonderausgabe
Wozu Jura studieren?

Marei Pelzer
Juraausbildung im Umbruch
Zur Geschichte und Zukunft der juristischen Ausbildung
 

Dass JuristInnen besonders selbstkritisch oder bescheiden sind, ist nicht eines der gängigen Vorurteile und dürfte - zumindestens nach meinen Beobachtungen - auch nicht zutreffen. Dennoch zeichnet sich der Juristenstand dadurch aus, wie kein anderer die eigene Ausbildung immer wieder als unzulänglich und vor allem - ja ganz grundsätzlich - als reformbedürftig entlarvt zu haben. Ohne dass sich jemals Grundsätzliches geändert hat, wird die Diskussion um die Juraausbildung nun schon munter über 200 Jahre geführt. Worum es in den Auseinandersetzungen der Vergangenheit ging und warum sich in Zukunft tatsächlich - ganz grundsätzlich - etwas ändern wird, soll auf den nächsten Seiten angerissen werden.

Preußische Ursprünge

Die Grundstrukturen der heutigen JuristInnenausbildung stammen noch aus dem preußischen Obrigkeitsstaat: Der theoretischen Ausbildung an der Hochschule folgt die praktische Ausbildung im Referendariat. Beide Ausbildungsabschnitte sind mit je einem Staatsexamen abzuschließen. Eine Besonderheit der deutschen Juraausbildung liegt in der traditionsreichen Figur des "Einheitsjuristen". Gemeint ist damit die einheitliche Ausbildung für alle juristischen Berufe. Der für alle gleiche Abschluß garantiert den deutschen JuristInnen ein Stück Freiheit, die viele ihrer europäischen KollegInnen missen müssen. Der berufliche Werdegang wird nicht schon in der Ausbildung festgelegt. So kann z.B. eine Staatsanwältin, die die Grausamkeiten des Strafrechts letztendlich doch erkannt hat, jeder Zeit die Seite wechseln und Strafverteidigerin werden. Oder ein Anwalt kann es sich anders überlegen und doch noch Richter werden (voraus gesetzt, er hatte gute Examensnoten). Diese Flexibilität in der eigenen Lebensplanung ist ein echter Vorteil. Das Leitbild des "Einheitsjuristen" wurde immer mal wieder in Frage gestellt und droht nun tatsächlich aufgegeben zu werden (dazu später mehr).

"Unter den Talaren, Muff von hundert Jahren"

In den siebziger Jahren wurden Form und Inhalt der juristischen Ausbildung noch als rechts- und gesellschaftspolitische Fragen angesehen. Maßgeblicher Impulsgeber für die später eingeführten Einphasen-Modelle war der Loccumer "Arbeitskreis zur Reform der Juristenausbildung". HochschullehrerInnen, RechtspraktikerInnen, ReferendarInnen und StudentInnen hatten sich 1968 in Loccum auf einer Tagung der Evangelischen Akademie zusammengefunden, um die "Krise der juristischen Ausbildung" zu diagnostizieren.1
Die Diagnose lautete dann: "Die Dynamik der industriellen Revolution und deren Folgen haben viele Gesetze veralten und den modernen Gesetzgeber zu Leerformeln (Generalklauseln, unbestimmte Rechtsbegriffe) greifen lassen. Ihre Ausfüllung und die vielfach fehlende technische Perfektion der neueren Gesetzgebung machen den Rechtsanwender zum Rechtssetzer. Für die ihm zufallende soziale Gestaltungsaufgabe wird der heutige Jurist weder im Studium noch im Vorbereitungsdienst hinreichend vorbereitet."2
Das von dem Loccumer Kreis erarbeitete Reformkonzept strebte die Ausbildung von kritisch aufgeklärt handelnden JuristInnen an, die ihre Funktion und die des Rechts reflektieren. Es wurden im wesentlichen folgende Reformpunkte vorgeschlagen:
- Einbeziehung von Sozialwissenschaften in das Studium,
- Integration von Theorie und Praxis durch Aufhebung der Trennung von Studium und Referendariat,
- Verbesserung der Didaktik (Methode des Unterrichtens).
Diese Reformideen trugen progressive Referendariatsgruppen 1970 in den Deutschen Juristentag (ein rechtspolitisch orientierter Verein mit mehreren tausend Mitgliedern).
Nicht nur zahlenmäßig, sondern auch mit ihren Debattenbeiträgen dominierten die ReferendarInnen den traditionell konservativen Juristentag. Die Altmitglieder konnten es kaum fassen, daß "ihr Juristentag" mit diesen linken Ideen überzogen wurde und daß dann nach hitzigen und auf beiden Seiten sehr emotional geführten Debatten der Juristentag beschloß, eine Ausbildungsreform im Sinne der Loccumer Konzepte zu empfehlen.
Dieser Empfehlung kam die sozial-liberale Mehrheit im Bundestag 1971 nach, als sie durch die Einfügung einer Experimentierklausel in das Deutsche Richtergesetz die Erprobung neuer Modelle ermöglichte. Dadurch war den Ländern freie Hand für die Einführung der Einphasen-Modelle gegeben.
Jedoch wurde diese Möglichkeit nur in acht von über dreißig juristischen Fakultäten genutzt. Und von den acht Reformuniversitäten verfolgten nur einige auch einen emanzipatorischen Anspruch. Die sogenannten "Südmodelle" Trier, Augsburg, Konstanz und Bayreuth nutzten die Einphasigkeit hauptsächlich dazu, den Ablauf der Ausbildung effektiver zu gestalten. Die ursprünglichen Reformideale fanden sich dagegen eher in den "Nordmodellen" Bremen, Hamburg, Hannover und Bielefeld wieder. Sie versuchten, durch die Zurückdrängung von Vorlesungen zugunsten von Kleingruppenarbeit, projektorientierte Schwerpunktphasen, sozialwissenschaftliche Eingangssemester, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen, Entzerrung der Prüfungen und Reduzierung der Examensnoten auf "bestanden" oder "nicht bestanden" der Juraausbildung ein neues Gesicht zu geben.
Nach dem Ende der Experimentierphase hatte in Bonn die CDU/FDP-Koalition die Regierung übernommen. Weil die Einphasenausbildung nur halbherzig eingeführt worden war, war es nun ein Leichtes, dem Reformprojekt den Todesstoß zu versetzen. 1984 beschloß der Bundestag die Wiedereinführung der Zweigliedrigkeit an allen Reform-Fachbereichen.3

SchmalspurjuristInnen

Mit der Zeit verlor Bildungspolitik allgemein in der gesellschaftlichen Diskussion immer mehr an Bedeutung. Auch die juristische Ausbildung wurde nicht mehr als gesellschaftspolitische Frage diskutiert, und es gewannen die AusbildungstechnokratInnen zunehmend an Oberwasser.
Die Kritik an der Ausbildung fiel entsprechend aus: Die Studierenden seien zu teuer, ihre Ausbildung dauere zu lange, und sie seien deswegen auf dem europäischen Markt nicht mehr konkurrenzfähig. Zwar ist von der Konkurrenz im europäischen Binnenmarkt nur eine kleine Gruppe betroffen, nämlich die der wirtschaftsberatenden Kanzleien. Dennoch - das Argument des Standortfaktors setzte sich durch. Die Reform von 1992 bezweckte fast ausschließlich die Verkürzung der Ausbildung. Das Referendariat wurde um ein halbes Jahr auf zwei Jahre zusammengestutzt. Mit Hilfe der Einführung des "Freischusses" und "Doppelschusses" sollten die Studierenden zum schnelleren Studieren motiviert werden. Hinter diesen militant anmutenden Begriffen verbirgt sich folgendes: Wer das Studium in nur acht Semestern beendet, gewinnt einen zusätzlichen Examensversuch hinzu (Freischuß); ein bestandenes Examen kann zur Notenverbesserung wiederholt werden (Doppelschuß). Da zum einen die Durchfallquoten im Vergleich zu anderen Studiengängen mit ca. 30 % sehr hoch sind und die Notengebung im juristischen Examen traditionell extrem schlecht sind, wurden die beiden Regelungen sehr gut von den Studierenden angenommen. Die durchschnittliche Studiendauer hat sich dadurch von 11 Semestern im Jahre 1989 auf knapp 9 Semester im Jahr 1996 deutlich verringert.
Trotz der Verringerung der Semesterzahlen kehrte jedoch keine Ruhe in die Diskussion um die Juraausbildung ein. Bei Beibehaltung der gegebenen Prüfungsanforderungen und des Staatsexamens sowie der vielerorts fehlenden Abschichtungsmöglichkeiten von Teilprüfungen war das Ziel der Studienzeitverkürzung von Anfang an kontraproduktiv. Sie hat dafür gesorgt, daß das Jurastudium mehr als zuvor an Wissenschaftlichkeit eingebüßt hat.
Selbst von ProfessorInnen-Seite wurde nun die Kritik laut, die Studienverkürzung produziere SchmalspurjuristInnen. Da die Examensfixierung sich nun schon in die Anfangssemester verlagere, würden die Grundlagenfächer wie Rechtsphilosophie, -geschichte, -soziologie als nicht examensrelevant links liegen gelassen.

Ständische Ausbildung?

Seit einigen Jahren ist das Referendariat ins Blickfeld der Ausbildungsdiskussion geraten. Schon lange sind den verantwortlichen Justizministerien die hohen Kosten der ReferendarInnengehälter ein Dorn im Auge.
Deswegen kam ihnen auch die von dem Deutschen Anwaltsvereins (DAV) losgetretene Debatte um die Abschaffung des Referendariats sehr gelegen. Der DAV hält nämlich die einheitliche Ausbildung von AnwältInnen, StaatsanwältInnen, RichterInnen und WirtschaftsjuristInnen für nicht mehr zeitgemäß. Die heutige Ausbildung sei zu stark auf das Richteramt fixiert, obwohl ungefähr 80 % der fertigen JuristInnen den Anwaltsberuf ergreifen. Die jungen AnwältInnen würden auf ihren Beruf nicht hinreichend vorbereitet.4 In Wirklichkeit geht es der Anwaltschaft aber darum, den Zugang zum Anwaltsberuf selbst zu kontrollieren. Denn durch die stetig zunehmende Konkurrenz durch den jungen Nachwuchs fühlt sich die Anwaltschaft in ihren wirtschaftlichen Privilegien bedroht.
Der DAV will daher die Ausbildung nach den verschiedenen Berufsfeldern aufspalten. Schwerpunkt der Anwaltsausbildung soll die praktische Ausbildung in Anwaltskanzleien sein, die durch eine theoretische Ausbildung an Anwaltsakademien ergänzt wird. Das klassische Referendariat gäbe es nur noch für diejenigen, die später in den Staatsdienst wollen - also RichterInnen, StaatsanwältInnen und VerwaltungsjuristInnen.
In vielen anderen europäischen Ländern gibt es traditionell eine solche berufsspezifische Trennung der Ausbildungswege. Dort zeigen sich auch die sozialen Gefahren einer solchen Spartenausbildung. In Frankreich beispielsweise liegt die praktische Ausbildung der AnwältInnen in der Hand privater Kanzleien. Nicht nur, daß die Auszubildenden für ihre Arbeit in der Kanzlei nicht entlohnt werden - in Ballungsräumen müssen die angehenden AnwältInnen die Kanzleien unter der Hand sogar für einen Ausbildungsplatz bezahlen. Hier bestimmt die Größe des Geldbeutels die Chance auf eine gute Ausbildung. Mit dem DAV-Modell wäre eine derartige soziale Auslese auch bei uns vorprogrammiert.

Integrierte Juraausbildung

Um die Ausbildungsdebatte nicht völlig im Standesdünkel untergehen zu lassen und kritische Ansätze stark zu machen, gründete der BAKJ ein Juraausbildungs-Bündnis. Getragen wird das Bündnis von der Neuen Richtervereinigung (NRV), der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht von Bündnis 90/Die Grünen, der Vereinigung demokratischer JuristInnen (VDJ), den Richtern und Staatsanwälten in der ÖTV und dem BAKJ.5 Inhaltlich knüpft das Bündnis an die Auseinandersetzungen der 70er Jahre an. So zum Beispiel wurde die Forderung nach der Integration von Sozialwissenschaften aufgegriffen. Denn die Beschränkung des heutigen Studiums auf die bloße Vermittlung juristischer Dogmatik bringt JuristInnen hervor, die den gesellschaftliche Problemen nicht gewachsen sind. Recht ist nur ein Mittel, um gesellschaftliche Konflikte zu regeln. Jura zu lehren, ohne auch die hinter den Gesetzen stehenden gesellschaftlichen Erscheinungen zu betrachten, führt daher zur Wirklichkeitsentfremdung der JuristInnen.
Einen kritischen Umgang mit rechtlichen Theoriekonstrukten kann aber nicht nur die Hinzuziehung von Sozialwissenschaften leisten. Das Ausbildungsbündnis sieht einen wesentlichen Fortschritt in der Verquickung von theoretischer und praktischer Ausbildung. Theoretische Modelle müssen sich in der praktischen Anwendung bewähren, um zu überzeugen. Durch die Trennung von Universitätsstudium und Referendariat wird eine kontinuierliche Überprüfung des Gelernten verhindert. Andererseits ist die jetzige Praxisausbildung von der Universität völlig losgelöst. So bleibt auch die notwendige theoriegeleitete Reflexion der Praxis auf der Strecke. Stattdessen ist das Referendariat dazu angelegt, unhinterfragte Berufsroutinen einzuüben. Verschulte Ausbildungsklassen mit festen Lehrplänen, die Auslieferung der ReferendarInnen an einen Ausbilder / eine Ausbilderin und der permanente Benotungsdruck tun das weitere dazu, Kritikfähigkeit und Querdenken auszutreiben.
Erfolgreich können solche Mängel aber nur überwunden werden, wenn auch die Prüfungen reformiert werden. Das Ausbildungsbündnis sieht in den Staatsexamina ein Grundübel der Ausbildung. Eine wichtige Erkenntnis aus der Zeit der Einphasen-Modelle in den siebziger Jahren ist, daß jede inhaltliche Reform schwierig zu bewerkstelligen ist, solange das Prüfungswesen fest in den Händen der Ministerialbürokratie ist. Die strukturkonservative Justizbürokratie hat kein Interesse daran, daß angehende JuristInnen vor allem zur Kritikfähigkeit der herrschenden Rechtsanwendung und zur geistigen Urteilsselbständigkeit befähigt werden. Deswegen sind die Prüfungen in den Händen der Justizprüfungsämter ein willkommenes Mittel, den konservativen Einfluß zu sichern. Die Reformprojekte aus den Siebzigern haben diesen Gegenwind zu spüren bekommen. Als Konsequenz müßte das Prüfungswesen in die Verantwortung der Universitäten gelegt werden.

Das Referendariat wird abgeschafft

Während also die AnwältInnen auf der einen und die kritischen Jurastudierenden auf der anderen Seite mit unterschiedlichen Vorstellungen die grundlegende Veränderung der Juraausbildung diskutierten, nahmen plötzlich auch die für die Juristenausbildung zuständigen Justizministerien ähnlich radikale Reformideen in ihre Diskussionen auf. Zwar hatten die JustizministerInnen eine Jahrhundertreform eigentlich nicht im Sinn, als sie im Sommer 1996 einen Ausschuß beauftragt haben, die Situation der juristischen Ausbildung gründlich auszuwerten.
Als der Ausschuß seine Arbeit aufnahm, war sein Arbeitsauftrag noch auf die Reformierbarkeit des Referendariats beschränkt. Einerseits ging man damit auf die von der Anwaltschaft beklagten Defizite der praktischen Ausbildung ein, andererseits witterte man gerade im zweiten Ausbildungsabschnitt Einsparungsmöglichkeiten für die Staatskasse. Ohne auf das Endergebnis der Untersuchungen zu warten, ermöglichte man Anfang 1997 durch die Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes den Ländern schon mal, die Referendariatsgehälter heabzusetzen. Baden-Württemberg preschte vor und senkte bereits ab Oktober 1998 die Gehälter von 1 935,- Mark brutto (netto: ca. 1 785 Mark) auf 1 530,- Mark brutto (netto: ca. 1 200,- Mark). In den anderen Bundesländern wurden ab Januar 1999 einheitlich Gehälterkürzungen vorgenommen. Für die betroffenen ReferendarInnen hat eine Kürzung der Bezüge einschneidende Konsequenzen. Wenn das Deutsche Studentenwerk den durchschnittlichen Lebensbedarf schon für StudentInnen bei 1 400,- Mark (netto) ansetzt und ReferendarInnen viel höhere Lebenshaltungskosten haben, ist absehbar, daß viele ReferendarInnen neben der Lern- und Arbeitsbelastung noch eine Nebentätigkeit aufnehmen werden müssen. Hier wird die unsoziale Bildungspolitik auf das Referendariat ausgeweitet.
Als im Juni 1998 der abschließende Ausschußberichtes den JustizministerInnen vorlag, kamen diese zu dem Ergebnis: Eine umfassende Reform, die das Studium und das Referendariat umfaßt, ist nötig. Sie ließen verlauten: "Eine Verbindung von Studium und Referendariat in einer einheitlichen Ausbildung, die mit nur einer Prüfung abgeschlossen wird, kann einen geeigneten Weg darstellen." Im November 1998 bestätigte man diese noch vage Feststellung durch einen Beschluß. Die JustizministerInnen stimmten mehrheitlich für ein - wie auch immer ausgestaltetes - einphasiges Modell. Bedeutet dies die späte Einsicht, daß die Einphasenausbildung der 70er Jahre doch nicht so verkehrt war?
Dies ist sicherlich nicht der Fall. Zwar werden durch die Abschaffung des Referendariats die äußerlichen Rahmenbedingungen der Einphasenmodelle zugrunde gelegt. Jedoch formulieren die mittlerweilen konkretisierten Pläne der JustizministerInnen 6 keine neuen inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung, sondern zeichnen sich durch die Verschärfung sozialer Ausschlußmechanismen für das Jurastudium aus. So soll z.B. jeder dritte Studienplatz gestrichen werden. Neben einer selektierenden Zwischenprüfung soll eine einjährige Praxisphase eingeführt werden. Nach dem Examen soll es eine zweijährige Berufseinarbeitungsphase geben - ohne jegliche Vergütung.
Da sich die nun abzeichnenden Reformbestrebungen als unsozial und elitär herausgestellt haben, hat der BAKJ in diesem Sommer eine Kampagne gegen die Reformplänge initiiert.7
Die juristische Ausbildung wird sich verändern. An vielen Punkten wird es noch Auseinandersetzungen geben. Deswegen lohnt es sich besonders jetzt für StudentInnen, an der Debatte teilzunehmen, in der die Betroffenen am liebsten ganz ignoriert würden.

Marei Pelzer war von 1996 bis 1998 BAKJ-Sprecherin und ist nun Referendarin in Berlin.

Anmerkungen:

1 Wassermann, Neue Juristenausbildung, 7.
2 Loccumer Memorandum, Neue Juristenausbildung, 14.
3 Zum Ganzen: Paetow-Thöne. Pollähne, FoR 1/90, 12.
4 DAV, NJW 1997, 1055.
5 Positionspapier, FoR 4/99, 134.
6 Beschluß der Justizministerkonferenz vom 10.11.1999.
7 Kampagnen-Reader, FoR 3/2000.

Literatur:

BAKJ, Kampagnen-Reader des Juraausbildungsbündnisses, beigeheftet in: Forum Recht (FoR) 3/2000.
BAKJ, Positionspapier zur Reform der JuristInnenausbildung, FoR 4/1999, 134.
BAKJ, Integrierte Juraausbildung, Bündnispapier für eine Neue JuristInnenausbildung, FoR 2/1998, 67.
BAKJ, Emanzipation von der Examensangst, FoR 2/1995, 68.
Berge, Achim / Rath, Christian / Wapler, Friderike, Examen ohne Repetitor - Leitfaden für eine selbstbestimmte und erfolgreiche Examensvorbereitung
Giehring, Heinz / Haag, Fritz / Hoffmann-Riem, Wolfgang / Ott, Claus, Juristenausbildung erneut überdacht, 1990.
Goerdeler, Jochen, Rechtswissenschaft und Didaktik, Ein Modell für eine andere juristische Ausbildung, FoR 1/1998, 32.
Kühling, Jürgen, Neue Wege in der JuristInnenausbildung, in: Kritische Justiz (KJ) 1997, 133.
Loccumer Arbeitskreis (Hrsg.), Neue Juristenausbildung, 1970.
Paetow-Thöne, Birgit / Pollähne, Helmut, Experiment gelungen - Patient tot? Einphasenausbildung: Eine Reform, die nicht stattfand, FoR 1/1990, 12.
Pelzer, Marei, Ministerialbürokratie entmachten!, FoR 4/1997, 137.
Rogalla, Bela, Revoltieren statt Reformieren!, FoR 1/2000, 25.
Voegli, Wolfgang, Einphasige Juristenausbildung, Zur Pathologie der Reform, 1979.