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       Der Beginn eines Studiums bedeutet den Eintritt in ein bis dahin unbekanntes 
        Umfeld. Sucht man in dieser neuen Situation nach Orientierung, so bietet 
        es sich natürlich an, einfach das zu tun was die anderen tun. Bei der 
        derzeitigen Ausgestaltung des Jurastudiums kann dies jedoch dazu führen, 
        ausgetretene Pfade niemals zu verlassen und sich vermeintlichen, von anderen 
        vorgelebten Zwängen vorschnell unterzuordnen. Daher soll hier auf ein 
        paar Besonderheiten des Studiums eingegangen werden. Da einige von diesen 
        eng mit dessen gegenwärtiger Struktur zusammenhängen, wird gleichzeitig 
        ein Überblick über den aktuellen Stand der Reformierung der Ausbildung 
        gegeben. 
      Der Gang zum Repetitor 
      Es ist zunächst der Aufbau des Studiums, der zu einigen Besonderheiten 
        führt. An der Universität werden in den Übungen die Scheine gemacht, denen 
        die Studierenden natürlich den meisten Arbeitsaufwand widmen. Die einzelnen 
        Klausuren und Hausarbeiten haben oft nur schwierige, eingegrenzte Spezialprobleme 
        zum Gegenstand, so daß auch bei Bestehen aller Scheine in einem Fach trotz 
        hohen Arbeitsaufwandes nicht gewährleistet ist, daß eine umfassende Beschäftigung 
        mit den Grundlagen und der Systematik des Faches stattgefunden hat.  
        Dies könnte durch andere Veranstaltungen gewährleistet werden. Hier bietet 
        die Uni jedoch überwiegend Vorlesungen an, die unter didaktischen Gesichtspunkten 
        sehr umstritten sind. Viele Studierende meiden diese veraltete Form des 
        Frontalunterrichtes grundsätzlich, da hier meist weder Fälle gelöst werden 
        noch eine intensive Diskussion zwischen den TeilnehmerInnen stattfindet, 
        wie sie beispielsweise in einer Kleingruppe möglich wäre. Das, was für 
        Verständnis und Anwendung des Rechtes notwendig wäre, lernt sich in vielen 
        Formen besser als in der von der Universität angebotenen Vorlesung. 
        Diese mangelnde Vorbereitung seitens der Universität steht in krassem 
        Widerspruch zu dem Examen, das am Ende des Studiums steht. In einer Reihe 
        von Prüfungen wird hier die Kenntnis des gesamten Stoffes vorausgesetzt. 
        Dies umfaßt nicht nur die grundlegende Systematik der einzelnen Rechtsgebiete, 
        sondern in den Kernfächern auch eine aberwitzige Menge einzelner Probleme 
        und Theorien. Die Bewältigung dieses Examens erfordert zwischen ein und 
        zwei Jahren intensivster Vorbereitung, und es ist nur folgerichtig, daß 
        sich die Mehrzahl aller Studierenden in dieser Situation vor dem Hintergrund 
        der Stofffülle und der sehr hohen Durchfallquoten überfordert fühlt. 
        In dieser Situation treten kommerzielle Repetitorien auf den Plan. Sie 
        bieten als private Unternehmen einjährige Crash-Kurse an, in denen das 
        examensrelevante Wissen vermittelt wird. Hierbei vermitteln sie den KursteilnehmerInnen 
        die Sicherheit, daß, wer ihren Kurs besuche, nichts von dem versäume, 
        was examensrelevant ist. Gleichzeitig präsentieren sie sich als einzige 
        Institution, die den Studierenden einen Wegweiser durch eine als undurchschaubar 
        dargestellte Stofffülle bietet. Das Geschäft mit der Angst lohnt sich: 
        in manchen Universitäten besuchen bis zu 90 % der Studierenden ein Repetitorium. 
        Wer seinen Weg außerhalb dieses Weges geht gilt entweder als ziemlich 
        mutig oder ziemlich verrückt. Der Umstand, daß der Rep die Norm ist, führt 
        dazu, daß viele davon ausgehen, ein Examen ohne Rep sei überhaupt gar 
        nicht erst möglich - sonst würden es ja viel mehr Leute machen.  
      Wachsende Bedeutung der Repetitorien 
      Ist aber möglich. Doch bevor darauf eingegangen wird, stellt sich die 
        Frage, warum in einem Heft für StudienanfängerInnen bereits die Frage 
        nach einem Weg durch das Examen diskutiert wird. Gerade zu Beginn des 
        Studiums gibt es ja wichtigere Fragen als ausgerechnet das Examen.  
        Jedoch führt der oben beschriebene Mechanismus zur oft vertretenen These, 
        Jura lerne man eh erst beim Rep, in keinem Falle aber an der Uni. Oder 
        gar durch Selbststudium. Dies hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, 
        daß Repetitorien nicht erst als Dienstleister für die Examensvorbereitung 
        bereitstehen, sondern bereits studienbegleitend ihre Dienste anbieten 
        und sich als helfende Hand für die scheinrelevanten Übungen anbieten. 
        Daher ist eine Auseinandersetzung mit dieser Erscheinung auch für Studierende 
        früherer Semester relevant. Denn der momentane Trend führt zu einer noch 
        früheren Verlagerung der Lehre auf Repetitorien.  
        Hinzu kommt, daß viele Studierende sich über das für die Scheine notwendige 
        hinaus nur sehr wenig mit ihrem Fach beschäftigen. Denn das Angebot der 
        Uni bleibt unbefriedigend, ein Lernen im Selbststudium führt oft dazu, 
        daß man sich in der uferlosen Stofffülle verzettelt, und zuletzt wird 
        vor dem Examen ja eh alles noch einmal im Repetitorium gelernt. Dies hat 
        den Vorteil, daß man viel Zeit für anderes hat, bringt aber auch den Nachteil 
        mit sich, daß man zu Beginn der Examensvorbereitung mit wenig Selbstbewußtsein 
        und Vertrauen in die eigene Studienorganisation dasteht, was den Gang 
        zum Rep noch einmal naheliegender erscheinen läßt. 
        Aus der wachsenden Bedeutung der Repetitorien nun ergeben sich etliche 
        unangenehme Begleiterscheinungen: Erstens bedeutet sie eine zunehmende 
        Privatisierung der Lehre, die zu einer finanziellen Belastung der Studierenden 
        führt. So ist im juristischen Betrieb längst das Realität, was in allen 
        anderen Bereichen im Kampf gegen Studiengebühren abgewehrt werden soll: 
        die Studierenden zahlen für ihr Studium. 
        Neben diesem sozialen Aspekt sprechen aber auch inhaltliche Gesichtspunkte 
        für ein Studium ohne Rep. Repetitorien schulen ihre KundInnen einzig anhand 
        der Frage, was prüfungsrelevant ist und was nicht. Der Blick über den 
        Tellerrand, kritisches Hinterfragen der eingepaukten Inhalte oder gar 
        interdisziplinäre Ansätze bleiben auf der Strecke. So wird der Juristerei 
        noch der letzte wissenschaftliche Anspruch genommen. Gleichzeitig werden 
        die KundInnen einzig so geschult, wie es der Methode des jeweiligen Repetitoriums 
        entspricht. Eine individuelle, selbständige Herangehensweise wird damit 
        eher behindert. Und je früher im Studium sich Studierende auf die Hilfe 
        von Repetitorien verlassen, desto stärker wird verhindert, daß der eigene 
        Lerntyp, der eigene Umgang mit Wissenschaft oder ganz einfach Selbständigkeit 
        im Umgang mit neuen Inhalten erlernt wird. 
      Alternativen - jetzt erst recht 
      Das Examen ohne Rep ist eine Alternative, die durchaus von vielen gegangen 
        wird. Und dabei nicht als Notlösung, sondern als Chance begriffen werden 
        sollte. Dabei gibt es verschiedene Wege: die einen lernen ganz für sich 
        alleine, andere besuchen Kurse an der Uni, zuletzt - wohl die am häufigsten 
        gewählte Form - besteht die Möglichkeit, sich mit anderen in einer privaten 
        AG zusammenzutun. Zu diesem Thema ist ein sehr guter Ratgeber erschienen, 
        der eine hervorragende Begleitung von ersten Überlegungen bis zur konkreten 
        Planung des Examens ermöglicht 1 - ein 
        paar Aspekte sollen aber auch hier erläutert werden. 
        Gerade eine private AG bietet etliche Vorteile. Während das Repetitorium 
        eine vorgegebene, massenkompatible Struktur bietet, beinhaltet eine private 
        AG die Möglichkeit, die Examensvorbereitung ganz nach den Vorstellungen, 
        Stärken und Schwächen der einzelnen Mitglieder selber zu gestalten. Die 
        Examensvorbereitung ohne Rep beinhaltet außerdem die Notwendigkeit, sich 
        die Inhalte selber aktiv zu erarbeiten, was oft zu höherem Lernerfolg 
        führt als das passive Entgegennehmen von vom Repetitorium präsentierten 
        Inhalten und Methoden. 
        Ein weiterer wichtiger Faktor ist die bereits oben angesprochene Angst, 
        etwas zu verpassen -wenn man sich jedoch einmal eingehend mit den einzelnen 
        Themen beschäftigt, so kristallisiert sich in jedem Rechtsgebiet schnell 
        heraus, was wichtig ist und was nicht. Die von den Repetitorien verbreitete 
        Angst erweist sich in diesem Punkt also schnell als Konstrukt. 
      ...aber warum das Ganze? - Die Diskussion um die Reform 
        des Jurastudiums 
      Solange das Examen so ist, wie es ist, ist das Examen ohne Rep eine Möglichkeit, 
        den selbstbestimmten Kampf mit Strukturen aufzunehmen, die an einer verkorksten 
        Studiensituation kranken. Aber wie steht es eigentlich mit der Idee, diese 
        Strukturen zu verändern?  
        Wohl in keinem anderen Studiengang wird seit so langer Zeit so erbittert 
        um eine Reformierung des Studiums und vor allem des Examens gestritten 
        wie es bei JuristInnen der Fall ist. Nachdem dieser Streit sich durch 
        etwa 200 Jahre Juraausbildung zog, wurde eine erste Reform in den siebziger 
        Jahren umgesetzt. Leitgedanken der Reform waren einerseits Verbesserung 
        der Didaktik sowie die Integration von Theorie und Praxis, vor allem jedoch 
        ein Verständnis von Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft. Diese Reform 
        wurde aber, nachdem sie nur in einigen Ländern umgesetzt worden war, 1984 
        von der CDU/FDP-Koalition rückgängig gemacht.  
      Vertane Chancen - Das Ergebnis der aktuellen Reform 
      Bis dann, nach langer Stagnation, 1998 von der Justizministerkonferenz 
        ein Reformentwurf vorgelegt wurde. Dieser enthielt ebenso weitreichende 
        wie umstrittene Vorschläge.2 Nachdem 
        dieser Entwurf sämtliche Stadien einer Diskussion zwischen Politik, Wissenschaft 
        und Interessenverbänden durchlaufen hatte, wurde dies Jahr ein Gesetz 
        verabschiedet, in dem von den ursprünglichen Reformideen nur noch wenig 
        bleibt. Wesentliches wird sich an der Struktur der Ausbildung nicht ändern. 
         
        Es bleibt bei der Zweiteilung in Studium und Referendariat. Im Rahmen 
        des Referendariats wird dem Umstand Rechnung getragen, daß ein Großteil 
        aller AbsolventInnen den Anwaltsberuf ergreift, weshalb die Anwaltsstation 
        nun verpflichtend neun Monate ausmacht - diese klare Ausrichtung auf den 
        AnwältInnenberuf jedoch bedeutet die Einschränkung von Möglichkeiten, 
        im Rahmen des Referendariats andere Akzente durch Tätigkeit in anderen 
        Berufsfeldern zu setzen.  
        Weiterhin wird dem Wahlfach (jetzt "Schwerpunktbereich") im Rahmen des 
        Examens eine größere Bedeutung gegeben. Während die Pflichtfächer weiterhin 
        als Staatsexamen geprüft werden, liegt die Prüfung des Schwerpunktbereiches 
        nun bei den Universitäten und ist von den Bundesländern noch näher auszugestalten. 
        Außerdem werden ab jetzt sogenannte "Schlüsselqualifikationen gelernt 
        3 Dies beinhaltet Verhandlungsmanagement, 
        Mediation, Streitschlichtung, Vernehmungslehre und fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse 
        sowie einige Grundkenntnisse in Nachbardisziplinen wie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. 
        Der Ansatz ist richtig: im Jurastudium wird bisher beinah ausschließlich 
        die reine Dogmatik vermittelt; eine Beschäftigung mit darüber hinausgehenden 
        Inhalten ist sicher sinnvoll und bildete bereits in der Reformdiskussion 
        der siebziger Jahre eine wichtige Forderung. Dennoch wird die Prüfungssituation 
        voraussichtlich verschärft, denn eine klare Vorgabe dafür, an welchen 
        Stellen Prüfungsstoff zugunsten der neuen Inhalte wegfallen soll, um die 
        Studierbarkeit zu gewährleisten, fehlt. Diese Aufgabe wurde an die Fakultäten 
        delegiert, und hier entscheiden die ProfessorInnen. Die Erfahrung lehrt, 
        daß hier einE jedeR das eigene Fach und dessen Feinheiten für so wichtig 
        hält, daß mit einer wesentlichen Verminderung des Prüfungskanons in den 
        Pflichtfächern nicht zu rechnen ist. Was bleibt, ist, daß die stoffliche 
        Überlastung bestehen bleibt, wenn nicht gar verschärft wird - die Chance, 
        einen zentralen Mißstand zu beheben, wurde verpaßt. 
      Der Freiversuch - schnell gleich gut? 
      Ein weiterer Punkt ist die immer kürzer werdende Studienzeit. Im Jurastudium 
        wurde vor einigen Jahren der sog. Freiversuch eingeführt. Wer sich nach 
        acht Semestern zum Examen meldet, hat, je nach Ausgestaltung in den einzelnen 
        Bundesländern, ein paar Vergünstigungen: der erste Versuch, wenn er scheitert, 
        zählt nicht als gescheitertere Versuch; gleichzeitig lassen sich die Prüfungen 
        dadurch entzerren, daß einzelne Fächer abgeschichtet werden können, statt 
        alle Prüfungen auf einmal ablegen zu müssen. Die Motivation der Gesetzgebung 
        war hier, dem politischen Zeitgeist entsprechend, die Verkürzung der Studienzeiten. 
         
        Der Freischuß erfreut sich großer Beliebtheit, obwohl seine Vorteile bei 
        näherem Hinsehen zweifelhaft sind: daß er nicht zählt, bedeutet, daß man, 
        wenn man durchfällt, das Examen insgesamt dreimal statt nur zweimal versuchen 
        kann. Das mag psychischen Druck nehmen, wenn man beim ersten Versuch gescheitert 
        ist. Bevor man jedoch das Examen dreimal macht überlegt man sich gut, 
        ob man sich tatsächlich fit dafür fühlt. Außerdem beinhaltet die Prüfungsphase 
        selber soviel Streß und Zeitaufwand, daß man - speziell in Ländern mit 
        Hausarbeitsexamen - sich gut überlegt, ob man es tatsächlich einfach nur 
        so mal versuchen möchte. Und auch das Abschichten von Fächern birgt Probleme 
        in sich: die Prüfungsphase, die den Prüflingen viel Belastung abverlangt, 
        kann durchaus ein halbes Jahr dauern; schichtet man ab, so verlängert 
        sich diese Phase noch einmal.  
        Trotzdem nehmen sehr viele Studierende diese Möglichkeit wahr, und unter 
        JuristInnen herrscht mittlerweile ein Klima, in dem es beinah die Ausnahme 
        ist etwas länger zu studieren. Sich hier nicht dem durch den allgemeinen 
        Trend entstehenden Druck zu beugen, kann ein weiterer Punkt sein, in dem 
        man sich gegen den Trend behaupten muß. 
      Den eigenen Weg finden 
      Das Studium in seiner derzeitigen Ausgestaltung läßt einen weiteren, 
        bereits angesprochenen Mangel erkennen. Es ist einseitig auf juristische 
        Dogmatik ausgerichtet; kritische Reflektion der bestehenden Gesetze und 
        der dahinterstehenden politischen Ideen und gesellschaftlichen Konflikte, 
        oder auch die Beschäftigung mit Nachbardisziplinen bleiben meist auf der 
        Strecke. Recht wird gelehrt als reine Rechtsanwendung. Diese Loslösung 
        der Herrschaftswissenschaft Recht von politischen und wissenschaftlichen 
        Zusammenhängen fordert Engstirnigkeit als juristische Grundeigenschaft 
        geradezu heraus.  
        Zwar ist eine interdisziplinärere Ausrichtung des Studiums durch die Reform 
        nun angestrebt - es ist aber zweifelhaft, daß hier tatsächlich Möglichkeiten 
        gesucht werden, den Blickwinkel zu erweitern. Vielmehr scheint es eher 
        darum zu gehen, die ökonomische Verwertbarkeit der AbsolventInnen für 
        den AnwältInnenmarkt zu erhöhen, indem sie mit Fremdsprachenkenntnissen 
        und Verhandlungsmanagement für die Praxis fit gemacht werden.  
        Daher bleibt die Frage bestehen, wie einzelne, die etwas weiter denken 
        wollen, dies an der Uni umsetzen können. 
        Es gibt auch an der Uni vereinzelt Veranstaltungen, vor allem Seminare, 
        die hierzu Möglichkeit bieten. Sie bieten die Chance, einzelne Bereiche 
        zu vertiefen oder sich mit abgelegeneren, den eigenen Interessen entsprechenden 
        Themen zu beschäftigen. 
        Gleichzeitig gibt es an vielen Fakultäten politische Gruppen, die im rechtspolitischen 
        Bereich arbeiten. Viele von ihnen sind im BAKJ (Bundesarbeitskreis Kritischer 
        Juragruppen) zusammengeschlossen, mit dem auch Forum Recht eng vernetzt 
        ist. Wenn es in Eurer Stadt solche Gruppen gibt - die Adressen sind auf 
        der letzten Seite dieses Heftes - schaut einfach mal vorbei. 
        Doch auch wer sich einfach so mit weitergehenden Inhalten beschäftigen 
        will, kann dies tun. Es gibt etliche Zeitschriften und Bücher, die sich 
        politischen Bezügen des Rechtes widmen - man muß nur ein bißchen suchen, 
        denn es sind nicht gerade die Standardlehrbücher und Ausbildungszeitschriften, 
        die in der Anfänger-AG empfohlen werden. Eine Leseliste 
        findet sich in dieser Ausgabe (S. 16-19). 
        Wenn man eigene Interessengebiete findet, vermeidet man nicht nur Ignoranz 
        gegenüber vielfältigen interdisziplinären Bezügen des Rechts, sondern 
        entdeckt vielleicht, abseits des Prüfungskanons, eigene Schwerpunkte und 
        Interessengebiete. Diese können es oft leichter machen, das Interesse 
        für das Fach zu wahren und dadurch auch souveräner durch Phasen zu kommen, 
        in denen man sich mit verpflichtenden Inhalten beschäftigen muß, die einem 
        nicht so liegen. Außerdem helfen sie dabei, ein instrumentelles Verhältnis 
        zum Studium zu entwickeln und die Frage zu klären, was man eigentlich 
        mit dem eigenen Studium erreichen möchte.  
      Tillman Löhr lebt in Göttingen und ist Referendar. 
      Fußnoten:  
      1 Berge, Achim/ Wapler, Frederike/ 
        Rath, Christian, Examen ohne Repetitor, Nomos Verlag, 2. Auflg. 2001  
        2 vgl. hierzu Funke, in: FoR 2/99, S. 
        60 f sowie Boysen, in: FoR 2/99, S. 62 f.  
        3 vgl. hierzu Gehrken, 
        in: FoR 4/01, S. 130 f.  
        
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