Heft 2 / 2001:
Recht Macht Geschlecht
Notwendigkeit und Perspektiven feministischer Rechtspolitik
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Constanze Oehlrich Zum ersten Artikel des Schwerpunkts Zum ersten Artikel des Forums Zur Rubrik Recht kurz Zum Sammelsurium Zur Rubrik Politische Justiz Zur BAKJ-Seite
Ein Mann, eine Frau, ein Mann, eine Frau, ein Mann, eine Frau...
Frankreich erzwingt die Gleichstellung von Frauen in der Politik per Gesetz
 

Nach der französischen Verfassung muß Frauen und Männern seit Juni 1999 ein gleichberechtigter Zugang zu den Wahlämtern gewährleistet werden. Aufgrund dieser grundsätzlichen Verpflichtung hat die französische Nationalversammlung im Januar 2000 konkrete Auflagen für die politischen Parteien formuliert, die künftig genauso viele weibliche wie männliche Kandidaten aufstellen müssen. Die dabei vorgenommenen Änderungen des französischen Wahlgesetzbuchs treten dieses Frühjahr, also genau rechtzeitig vor den französischen Kommunalwahlen, in Kraft.
In Frankreich gilt für die Kommunalwahlen, die Wahlen zum Senat und zum Europäischen Parlament das Verhältniswahlrecht, für die Wahlen zur Nationalversammlung hingegen das Mehrheitswahlrecht. Damit Frauen nicht nur als Kandidatinnen aufgestellt, sondern auch tatsächlich gewählt werden, müssen nach den neuen Regelungen auf den Listen für die Kommunalwahlen jeweils drei von sechs Plätzen von Frauen eingenommen werden und auf den Listen für die Wahlen zum Senat und zum Europäischen Parlament jeweils abwechselnd ein Mann und eine Frau aufgeführt sein. Was die Wahlen zur Nationalversammlung betrifft, haben die Parteien nunmehr die Pflicht, gleich vielen Frauen wie Männern Wahlkreise zuzuordnen.
Für die Einhaltung der neuen Wahlgesetzgebung sorgen empfindliche finanzielle Sanktionen. So sähe eine Partei, die nur männliche Bewerber in den Wahlkampf schicken würde, ihren Anteil an der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung um die Hälfte reduziert.
Daß die Einführung von quotierten Wahllisten in Frankreich bitter nötig war, zeigt ein Blick in die Statistiken. Der Anteil der weiblichen Abgeordneten beträgt 25 Prozent in den Conseils Régionaux, den Parlamenten auf regionaler Ebene, 6,6 Prozent in den Conseils Généraux, den Parlamenten auf der Ebene der Départements, 40,1 Prozent in der französischen Delegation für das Europaparlament, 5,9 Prozent im Sénat, dem "Oberhaus" und 10,2 Prozent in der Assemblée Nationale, dem "Unterhaus" . Was den Frauenanteil im Parlament betrifft, liegt Frankreich auf der diesbezüglichen Rangliste in Europa an vorletzter, weltweit an 52. Stelle.

Liberté, égalité, parité!

In Gang brachte die in Frankreich geführte Debatte über die paritätische Besetzung von Wahlämtern das 1992 erschienene Buch Au pouvoir citoyennes! Liberté, égalité, parité (Bürgerinnen an die Macht! Freiheit, Gleichheit, Parität) von Françoise Gaspard, Claude Servant-Schreiber und Anne Le Gall, in dem die Gründe für den geringen Frauenanteil in der Politik analysiert werden und in dem gleichzeitig Vorschläge zu finden sind, wie ihm Abhilfe zu schaffen ist, darunter die Forderung, daß sämtliche Parlamente, sowohl auf staatlicher Ebene als auch auf der Ebene der Gebietskörperschaften, sich aus genauso vielen weiblichen wie männlichen Abgeordneten zusammensetzen sollen. Zum erstenmal wurde so das Konzept der Parität einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Noch im selben Jahr gründeten sich zahlreiche Frauenverbände, die sich die paritätische Besetzung der Wahlämter zum Ziel setzten. Viele bereits existierende Organisationen schlossen sich der Forderung an. Auf einem Vernetzungstreffen gelang 1993 die Gründung des Dachverbands Femmes pour la parité (Frauen für die Parität). 1994 wurde die Forderung nach einer paritätischen Besetzung der Wahlämter schließlich an die Politik herangetragen. Und tatsächlich traten vier der Parteien, die an den Europawahlen teilnahmen, mit quotierten Wahllisten an, darunter die sozialistische Partei und die Grünen. In den folgenden Jahren wurden in die Assemblée Nationale immer wieder Gesetzesentwürfe eingebracht, mit denen eine paritätische Besetzung der Wahlämter bewirkt oder zumindest der Frauenanteil erhöht werden sollte, jedoch ohne Erfolg. Immerhin standen die Kandidaten bei den 1995 stattfindenden Präsidentschaftswahlen unter einem merklichen Rechtfertigungsdruck. Sie alle versicherten, daß sie etwas gegen die Unterrepräsentation der Frauen in der Politik tun wollten, "die einen aus Überzeugung, die anderen aus Opportunismus", wie die Zeitung Le Monde kommentierte .

Die Parlamentswahlen von 1997

Am 21. September 1996 traf die sozialistische Partei eine wahrhaft historische Entscheidung: 165 Wahlkreise sollten bei den kommenden Wahlen Frauen vorbehalten werden. Bei den aufgrund der Auflösung der Assemblée Nationale schon 1997 stattfindenden Parlamentswahlen traten immerhin 133 Frauen für die sozialistische Partei an. Damit waren 27,8 Prozent der sozialistischen KandidatInnen Frauen. Die restlichen Parteien des linken Spektrums folgten diesem Beispiel. Bei den kleineren linksradikalen Parteien waren 32,3 Prozent der KandidatInnen Frauen, bei der kommunistischen Partei 26,8 Prozent und bei den Grünen 27,7 Prozent. Demgegenüber sah es bei den Parteien des rechten Spektrums für die Frauen eher schlecht aus. Bei den Gaullisten waren 7,7 Prozent der KandidatInnen Frauen, bei der Union pour la démocratie française (UDF) 8,9 Prozent und beim Front National (FN) 12,1 Prozent .
Unter den KandidatInnen, die dann tatsächlich gewählt werden, sind bei den Sozialisten 17,1 Prozent Frauen, bei den Kommunisten 13,1 Prozent, bei den Grünen sogar 37,5 Prozent, bei den Gaullisten hingegen nur 3,6 Prozent und bei der UDF 6,4 Prozent. Für den FN ziehen nur Männer in die Assemblée Nationale ein . Aus 59 Frauen und 518 Männern setzt sich die Assemblée Nationale heute zusammen. Nach den gerade erfolgten Gesetzesänderungen wird das Ergebnis der nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2002 sicher ganz anders aussehen.

Erfolg oder Mißerfolg für die Frauenbewegung?

Das Konzept der Parität hat sich also durchgesetzt. Und das innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums. An sich ein Grund zu feiern, könnte man meinen. Die mit der paritätischen Besetzung von Wahlämtern einhergehende Debatte hat jedoch die bereits existierende Aufspaltung der Frauenbewegung deutlich vertieft.
Innerhalb der Frauenbewegung der siebziger Jahre gerieten zwei Strömungen immer wieder heftig aneinander. Die Differenzfeministinnen betonten, daß es zwischen Frauen und Männern unaufhebbare Unterschiede gebe. Nach ihrer Ansicht müsse das Patriarchat überwunden werden, damit sich das spezifisch Weibliche voll entfalten könne. Demgegenüber befürchteten die Gleichheitsfeministinnen, daß die Betonung der zwischen Frauen und Männern existierenden Unterschiede die weitverbreitete Auffassung bestärke, nach der die Frauen den Männern in jeder Hinsicht unterlegen seien, und so zu einer Zementierung der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern führe.
Beide Strömungen sind auch heute noch vorhanden. Das war in der Debatte, die um die paritätische Besetzung von Wahlämtern geführt wurde, deutlich zu spüren. Interessanterweise findet man sowohl unter den Befürworterinnen als auch unter den Gegnerinnen des Konzepts der Parität Vertreterinnen beider Strömungen.
Viele Gleichheitsfeministinnen lehnen die Frauengleichstellung per Gesetz ab, weil sie darin die offizielle Anerkennung von zwischen Frauen und Männern bestehenden Unterschieden sehen. Diese Unterschiede hätten jahrhundertelang eine Rechtfertigungsgrundlage für die Benachteiligung der Frauen dargestellt. Andere Gleichheitsfeministinnen sind wiederum der Auffassung, daß die Zeiten sich geändert haben, und daß die paritätische Besetzung von Wahlämtern nicht in einer neuen Form der Diskriminierung von Frauen münden wird, sondern, im Gegenteil, die bisher nur im Gesetz vorgesehene Gleichberechtigung der Frauen auch in der Politik durchsetzen wird.
Eine Reihe von Differenzfeministinnen befürchtet, daß, wenn man den Unterschied der Geschlechter mit all den Bereicherungen, die dieser mit sich bringe, der Gleichheit opfere, die Frauen gleichsam sterilisiert würden, und daß dies zu einer Verarmung der Menschheit führe. Andere Differenzfeministinnen sind wiederum der Auffassung, daß die Frauen aufgrund ihrer Geschichte und ihrer aktuellen Situation über ureigene Ressourcen verfügen, aufgrund derer sie eine ganz andere Politik als die Männer machen werden, daß also von einer Verarmung der Menschheit überhaupt nicht die Rede sein kann.

Ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit?

Gleich mehrere bekannte Verfassungsrechtler sind der Ansicht, daß die Umsetzung des Konzepts der Parität die Grundfesten der französischen Republik erschüttere. Grundlage der repräsentativen Demokratie sei das abstrakte Individuum, oder, wie dies Olivier Duhamel formuliert: "Die Demokratie kennt weder Schwarze noch Weiße, weder Kleine noch Große, weder Dumme noch Intelligente, weder Arme, noch Reiche, weder Männer noch Frauen" . Die Auswahl von RepräsentantInnen nach einem wie auch immer gearteten Kriterium hebe das Prinzip der strikten Gleichheit aller BürgerInnen aus den Angeln.
Louis Favoreu, Mitglied des Conseil d´État, des französischen Verwaltungsgerichtshofs, zitiert in diesem Zusammenhang immer wieder gerne ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs, der ein ganzes Gesetzespaket zur Parität mit der Begründung aufhob, daß jede geschlechtliche Differenzierung objektiv diskriminierend sei, weil dadurch eine Gruppe von Bürgern, die man für benachteiligt halte, auf Kosten einer anderen Gruppe von Bürgern bevorzugt werde .
Dieser angeblichen Universalität des Gleichheitsrechts widersprechen die Befürworterinnen und Befürworter des Konzepts der Parität, indem sie den Universalismus als männlichen Universalismus entlarven. Die Eigenschaft der Vernunftbegabung reiche nicht aus, um den Mensch als soziales Wesen zu charakterisieren. In jeder menschlichen Gesellschaftsform diene der sexuelle Unterschied als Kriterium für die Rollenverteilung. Indem das ignoriert werde, werde zugleich auch die Möglichkeit einer Diskriminierung der Frauen ignoriert.
Die Feministin Elisabeth Badinter brachte in Le Monde ihre Befürchtung zum Ausdruck, daß das Konzept der Parität im Sinne einer Gleichstellung von Frauen und Männern dazu führen könnte, daß andere Gesellschaftsgruppen, etwa ethnische oder religiöse Minderheiten, auf die Idee kommen, entsprechende Rechte einzufordern. Die Vorstellung, daß man vielleicht eines Tages das zahlenmäßige Verhältnis der Abgeordneten moslemischen Glaubens zu dem der Abgeordneten jüdischen Glaubens oder das der homosexuellen Abgeordneten zu dem der heterosexuellen Abgeordneten gegeneinander abwägen könnte, habe, so Badinter, etwas schäbiges und erniedrigendes .
Der Verfassungsrechtler Guy Carcassonne wendet demgegenüber ein, daß die Aufteilung der Menschheit in Männer und Frauen einzigartig sei. Nur hier ständen sich zwei in etwa gleich große Gruppen gegenüber, die sich nach absolut objektiven Kriterien auseinanderhalten ließen. Maßnahmen, die ausschließlich auf die Gleichstellung von Frauen und Männern abzielen, sind für ihn daher durchaus zu rechtfertigen.

Indira Gandhi, Margaret Thatcher, Benazir Bhutto..

Die Befürworterinnen und Befürworter des Konzepts der Parität bringen immer wieder ihre Hoffnung zum Ausdruck, daß die Frauen eine ganz andere Politik machen würden als die Männer. Dagegen spricht die Erfahrung, die Indien mit Indira Gandhi, Pakistan mit Benazir Bhutto und Großbritannien mit Margaret Thatcher machen mußte: In keiner Weise unterschied sich die Politik dieser Regierungschefinnen von der ihrer Vorgänger oder Nachfolger.
Allerdings betonen die Befürworterinnen und Befürworter des Konzepts der Parität, daß sich diese Frauen in einem von Männern dominierten Bereich bewegten. Um dort zurechtzukommen, mußten sie sich anpassen. Erst dann, wenn die Frauen eine kritische Masse darstellten, werde man sehen können, ob sie tatsächlich eine andere Politik machen als die Männer.
Der Überzeugung, daß die paritätische Besetzung von Wahlämtern, die den Frauen endlich auch die politische Gleichheit bringt, einen Fortschritt darstellt, begegnen die Gegnerinnen und Gegner des Konzepts der Parität mit Skepsis. Wenn Frauen nur deshalb gewählt werden, weil sie Frauen sind, sei das erniedrigend. Der weibliche Teil der Bevölkerung müsse sich so zwangsläufig minderbemittelt vorkommen.
Genau das ist jedoch nach Ansicht der Befürworterinnen und Befürworter des Konzepts der Parität gerade nicht der Fall. Nicht weil sie schwach oder unfähig seien, sondern weil sie die Hälfte der arbeitsfähigen Bevölkerung stellen und an den Universitäten mittlerweile sogar in der Mehrheit seien, müsse den Frauen der Einstieg in die Politik erleichtert werden. Weil sie den Männern nachweislich in nichts nachstünden, könne die Vorstellung, Frauen seien minderbemittelt, sofort entkräftet werden.

An die Arbeit!

Schließlich wird von den Gegnerinnen und Gegnern des Konzepts der Parität eingewandt, daß nicht einzusehen sei, warum die Parteien den Frauen 50 Prozent der zu vergebenden Posten zugestehen sollen, wenn sie nur 30 bis 40 Prozent der Mitglieder stellen. Die Frauen sollen sich nach dieser Ansicht erstmal an die Arbeit machen und Parteimitglieder werden, dann könne man weitersehen.
Demgegenüber läßt sich jedoch einwenden, daß die Frauen zum einen gerade in Frankreich einen sehr engen Stundenplan haben, daß sie über wenig Zeit verfügen, weil ihre Männer ihnen zumeist die gesamte Arbeit im Haushalt sowie die Erziehung der Kinder überlassen und sie diese zusätzlich zu ihrem Job bewältigen müssen. Zudem wüßten die Frauen, schreibt Janine Mossuz-Lavau, daß sie allein in einer Partei nicht viel bewirken werden, daß man ihnen weder große Verantwortlichkeiten geben, noch einen Platz auf der KandidatInnenliste einräumen wird. Bislang sei die Politik eine männliche Domäne, in der Frauen nur stören.

Von der Idee zur Umsetzung

Um genau dies zu ändern, haben die Befürworterinnen und Befürworter der paritätischen Besetzung von Wahlämtern nicht nur Forderungen aufgestellt, sondern sich auch Gedanken um deren Umsetzung gemacht. Konkret ging es dabei um zwei Möglichkeiten: die Einführung der paritätischen Besetzung von Wahlämtern durch ein einfaches Gesetz oder durch eine Verfassungsänderung.
Eine einfache Änderung des Wahlgesetzes wäre höchstwahrscheinlich am Widerstand des Conseil Constitutionnel, des französischen Verfassungsgerichtshofs, gescheitert. Eine Änderung der Verfassung erschien damit zwar folgerichtig, jedoch ebensowenig erfolgversprechend. Gemäß Art. 89 der französischen Verfassung muß eine Verfassungsänderung zunächst von Assemblée Nationale und Sénat verabschiedet und dann durch eine Dreifünftelmehrheit im Congrès, der sich aus den Abgeordneten beider Kammern zusammensetzt, bestätigt werden. Von vornherein stellte sich dabei das Problem, daß es im Sénat eine konservative Mehrheit gibt.
Daß diese Mehrheit letztendlich gekippt ist, erscheint wie eine kleine Revolution. Wenn das Konzept der Parität aufgeht, wenn sich also ab demnächst die politische Verantwortung gleichermaßen auf den Schultern der Männer wie denen der Frauen verteilt, könnte dies dazu führen, daß Frankreich erneut zum Vorreiter tiefgreifender politischer Veränderungen innerhalb Europas wird.

Constanze Oehlrich hat von 1998 bis 1999 zwei Auslandssemester in Paris studiert und bereitet sich nun in Berlin auf das erste Staatsexamen vor.

Frauengleichstellung per Gesetz

Am 28. Juni 1999 hat der französische Congrès, der sich aus den Mitgliedern der Assemblée Nationale und denen des Sénat auseinandersetzt, zwei Verfassungsänderungen beschlossen:

Artikel 3

Art. 3 der französischen Verfassung, der, vergleichbar mit dem Art. 20 II GG, die Geltung des Prinzips der Volkssouveränität proklamiert, wurde durch einen Absatz ergänzt, in dem es heißt: "Das Gesetz fördert den gleichberechtigten Zugang von Männern und Frauen zu den Wahlämtern."

Artikel 4

An den Art. 4 der französischen Verfassung, der, ähnlich wie Art. 21 I GG, politischen Parteien und Gruppierungen besondere Rechte verleiht, wurde außerdem der folgende Absatz angefügt: "Sie (die politischen Parteien und Gruppierungen) beteiligen sich an der Umsetzung des im letzten Absatz des Art. 3 verkündeten Prinzips unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen."

Literatur:

Gaspard, Françoise / Servant-Schreiber, Claude / Le Gall, Anne, Au pouvoir citoyennes! Liberté, égalité, parité, Paris 1992
Gillot, Dominique, Vers la parité en politique: Rapport au Premier ministre, Paris 1999, http://www.ladocfrancaise.gouv.fr/cgi-bin
Mossuz-Lavau, Janine, Femmes / Hommes - Pour la parité, Paris 1998